© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/21 / 26. März 2021

Meldungen

Lebensschützer gegen vorgeburtliche Bluttests

BERLIN. Der Bundestag soll verhindern, daß vorgeburtliche genetische Bluttests in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Dazu hat die Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) aufgerufen. Sie äußerte sich in einer Pressemitteilung zum internationalen „Downsyndrom-Tag“ am 21. März. Hintergrund: Mit den Bluttests läßt sich bei ungeborenen Kindern eine Trisomie – zum Beispiel das Downsyndrom – feststellen. Bisher müssen die Kosten von etwa 300 Euro von den Eltern selbst bezahlt werden. Nach einem Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses – er ist das höchste Beschlußgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – sollen die Kassen künftig in bestimmten Fällen die Tests finanzieren. Laut der Mitteilung erklärte der stellvertretende CDL-Vorsitzende, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, die Verfahren dienten fast ausschließlich der Selektion behinderter Kinder. Sie seien „die schlimmste Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“. Die Tests hätten für Mutter und Kind keinerlei gesundheitlichen Nutzen. „Bei allen Syndromen, die damit inzwischen schon festgestellt werden können, gibt es keinerlei vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten“, so der Politiker. Deshalb sei eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht zu rechtfertigen. (idea /JF)





Bayern: Klage gegen Kultur-Lockdown

MÜNCHEN. Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat vergange Woche eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die coronabedingten Schließungen kultureller Einrichtungen eingereicht. Die Kläger wollen damit „eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung der Kunstfreiheit“ sowie der Vereinbarkeit der erlassenen Kulturveranstaltungsverbote mit der Bayerischen Verfassung herbeiführen. Vertreten wird die Initiative von dem Bariton Christian Gerhaher, dem Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und dem Dirigenten Hansjörg Albrecht. Zu den Unterstützern gehören unter anderem die Geigerin Anne-Sophie Mutter, der Dirigenten Kent Nagano, Opernsänger Rolando Villazón, Schauspielerin Senta Berger sowie Liedermacher Konstantin Wecker. Nach Ansicht der Kläger werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, wenn Kulturveranstaltungen vollständig verboten seien, während etwa Gottesdienste oder der Einzelhandel mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürften. „Die geplanten allgemeinen Öffnungsschritte zeigen zwar Perspektiven für die Theater auf, sind aus unserer Sicht aber immer noch verfassungswidrig, weil sie inzidenzabhängig sind und mit zahlreichen Auflagen versehen sind, die anderen Bereichen so nicht zugemutet werden“, sagte Opernsänger Ablinger-Sperrhacke. (tha)