© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 13/21 / 26. März 2021

Blick in die Medien
Einseitige Indizierung
Boris T. Kaiser

Die AfD wirft der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Einseitigkeit bei der Indizierung im Bereich des politischen Extremismus vor. Diese träfe fast ausschließlich rechtsextremistisches Gedankengut, nur zwei Prozent der indizierten politischen Inhalte kämen aus dem Linksextremismus. 

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner, bemängelt zudem, daß die Bundesregierung im Widerspruch zum parlamentarischen Fragerecht in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage seiner Fraktion eine konkrete Auskunft faktisch verweigere. Während sie die Anfragen anderer Parteien zu jugendgefährdenden rechtsextremistischen Inhalten regelmäßig beantworte, weise die Regierung Nachfragen zu indizierten Medien aus dem linksextremistischen Bereich mit Verweis auf das Jugendschutzgesetz ab.

Wird hier eine weitere Behörde leichtfertig politisch instrumentalisiert?

Tatsächlich wirkt die Antwort der Regierung skurril. So heißt es in der Drucksache wörtlich: „Links- oder Rechtsextremismus stellt jeweils keinen Tatbestand der Jugendgefährdung dar. Ein Medium darf bereits gemäß Paragraph 18, Absatz 3, Nummer 1 JuSchG nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.“ Zwar könnten durch „die Propagierung eines politischen Extremismus Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllt werden, die ideologische oder politische Ausrichtung selbst ist aber nicht Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände“.

Renner erhebt den Verdacht, daß sich die BPjM zu einem weiteren „staatlichen Zensurmittel“ entwickelt und ihr Indizierungsspektrum „unter dem Deckmantel des Jugendschutzes“ auf politisch nicht konforme Medienangebote ausweite. Nach dem Verfassungsschutz drohe damit eine weitere Bundesbehörde „der politischen Instrumentalisierung zum Opfer zu fallen“.