© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 14/21 / 02. April 2021

Lesereinspruch

Adenauer und Schmidt

Zu: „Fortgesetzter Lockdown, Einfallsloser roter Knopf“ von Dieter Stein, JF 13/21

In der Pandemie funktionieren föderales Moderieren und Ministerpräsidentenkonferenzen sowieso nicht. Politische Diskussion und Gesetzgebung finden einzig in Bundestag und Bundesrat statt. Pandemiepolitik ist und bleibt in der Verantwortung der Bundeskanzlerin und der von ihr gebildeten Bundesregierung. Artikel 65 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gibt der Bundeskanzlerin die Richtlinienkompetenz auch zur Durchsetzung ihres Amtseides, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden, angesichts neuer Virus-Mutanten aus Brasilien, Indien und der Bretagne. 

Die Bundeskanzlerin hat nach Art. 56 Grundgesetz die Pflicht, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden. Sie hat jetzt die Pflicht und die Verantwortung zu einer aktiven und verantwortungsbewußten Eindämmung der Pandemie notfalls mit Ausgangssperren und konsequentem Lockdown. Konrad Adenauer (CDU) und Helmut Schmidt (SPD) hätten längst gehandelt – keine Frage. Jeder Tag zählt. Nicht nur unsere Gesundheit und Leben sind in allerhöchster Gefahr. Unsere Demokratie ebenso.

Martin Stamer, Königswinter