© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 14/21 / 02. April 2021

Meldungen

Brandenburger AfD ist weiterhin Verdachtsfall 

POTSDAM. Die Brandenburger AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Nennung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Damit kann der Brandenburger Verfassungsschutz den Landesverband weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als Verdachtsfall bezeichnen. Wie das Gericht in Potsdam mitteilte, habe es allerdings keine Entscheidung in der Sache getroffen, „sondern die AfD darauf verwiesen, zunächst vorläufigen Rechtsschutz bei dem parallel angerufenen Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen“. Die Brandenburger AfD hatte im Januar die Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Gleichzeitig zog sie vor das Verwaltungsgericht.Mit der einstweiligen Anordnung sollte dem Brandenburger Innenministerium die Berichterstattung über die Beobachtung untersagt werden. Das Verwaltungsgericht sollte prüfen, ob die AfD vom Geheimdienst überwacht werden darf. Laut dem Verfassungsgericht hätte die AfD allerdings auch beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen müssen. Im Juni 2020 war der Landesverband, dem Andreas Kalbitz bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft vorstand, als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Zur Begründung hieß es, es gebe Verbindungen in die rechtsextreme Szene und der formal aufgelöste „Flügel“ spiele eine dominante Rolle in der AfD. (ls)





Linksradikale VVN-BdA ist wieder gemeinnützig 

BERLIN. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I hat der linksradikalen Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wieder den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Das gelte rückwirkend ab 2019, berichtet die taz unter Berufung auf ein Schreiben der Behörde. Im September 2019 hatte die VVN-BdA den Status verloren, da sie im  Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes stand. Damals wurde der Verein als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflußte Organisation im Bereich des Antifaschismus“ eingeschätzt, die mit „offen linksextremistischen Kräften“ zusammenarbeite. Das Berliner Finanzamt begründete seine Entscheidung nun damit, daß die Organisation nicht mehr vom bayerischen Verfassungsschutz aufgelistet werde. Die VVN-BdA werte „das als Signal, daß die Vernunft siegen wird, und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016–18 zu erhalten“, teilte sie mit. Die Gemeinnützigkeit war rückwirkend bis 2016 aberkannt worden. Politiker der Linkspartei äußerten ihre Freude über die Entwicklung. Der Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dietmar Bartsch, schrieb auf Twitter: „Antifaschismus ist gemeinnützig. Antifaschismus ist Bürgerpflicht.“ (ag)

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