© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 14/21 / 02. April 2021

Meldungen

Zehn Millionen Euro für Sanierung von Schlössern

POTSDAM. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten will in diesem Jahr rund zehn Millionen Euro in 26 Sanierungsvorhaben investieren. Dazu gehören unter anderem Arbeiten am Berliner Schloß Charlottenburg, am Potsdamer Schloß Cecilienhof, am Orangerieschloß und am Neuen Palais im Park Sanssouci, bei dem die Dachsanierung samt Balustrade und Skulpturenschmuck abgeschlossen werden soll. Am Schloß auf der Berliner Pfaueninsel, erbaut zwischen 1794 und 1797 für den preußischen König Friedrich Wilhelm II., sollen Dächer und Fassaden saniert werden, ebenso die Türme und die Brücke. In der Baudurchführung befinden das Logierhaus Caputh und das Damenhaus der Gräfin Lichtenau im Potsdamer Neuen Garten. Insgesamt sollen für die 26 Projekte in den nächsten fünf Jahren etwa 170 Millionen Euro ausgegeben werden, teilte die Stiftung vergangenen Donnerstag in Potsdam bei der Vorstellung ihres Jahresprogramms mit. Zu den Höhepunkten zählt neben der Potsdamer Schlössernacht am 20./21. August eine Vortragsreihe Ende August und im September im Schloß Babelsberg zur Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871. (tha)





Rechtschreibrat zu Gender-Schreibweisen

MANNHEIM. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich vorerst gegen die Aufnahme von Gender-Stern, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in das amtliche Regelwerk ausgesprochen. Wie es in einer vorigen Freitag veröffentlichten Erklärung heißt, hält sich der Rechtschreibrat weiter an seine 2018 beschlossenen Kriterien zur geschlechtersensiblen Sprache. So müssen Texte sachlich korrekt, verständlich, lesbar und auch vorlesbar sein. Genauso müssen sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten sowie übertragbar sein in deutsche Minderheitensprachen außerhalb Deutschlands. Des weiteren sollen geschlechtergerechte Formulierungen den Leser oder Hörer nicht von der Kerninformation ablenken und auch nicht das Erlernen der Sprache erschweren. Letztlich sei die Entscheidung darüber aber nicht allein eine, die „mit orthographischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst“ werden könne, heißt es in dem Zwischenbericht. Den fertigen Bericht muß der Rechtschreibrat erst 2022 der Kultusministerkonferenz vorlegen. (mp)

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