© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/21 / 09. April 2021

„Demokratiefördergesetz“
Der Minimalkonsens wackelt
Michael Paulwitz

Zum Osterfest sendet die Unions-Bundestagsfraktion ein überraschendes Lebenszeichen. Ohne Erneuerung der „Extremismusklausel“ – von der CDU vor einem Jahrzehnt eingeführt und von SPD wieder gekippt – wollen CDU und CSU dem „Demokratiefördergesetz“ nicht zustimmen. An sich eine Minimalbedingung – wer von der neuen Steuermilliarde gegen Rechtsextremismus profitieren will, sollte sich selbst zur Verfassung bekennen. Für die SPD ist es aber ein Prestigeprojekt, auch Linksextremisten zu finanzieren, sofern es nur „gegen rechts“ geht.

Das Gesetz mit dem Wieselnamen liegt damit wohl zumindest für den Rest der Legislaturperiode auf Eis. Das ist erfreulich. Aber ist der neue Mut der Unionsfraktion mehr als ein Wahlkampfmanöver, das nur bis zu Koalitionsverhandlungen mit den Grünen hält, sofern die Union daran überhaupt noch teilnimmt? 

Horst Seehofer, immerhin Bundesinnenminister, empört sich im Chor mit SPD-Familienministerin Giffey über die Blockade des gemeinsam ausgeheckten Gesetzes. Das aber ist ebenso fragwürdig wie der gesamte „Kampf gegen rechts“, den die Unionsparteien all die Jahre willig mitgetragen haben. Es bleibt ein demokratischer Sündenfall, wenn Steuergeld und Staatsmacht politische Einstellungen fördern oder bekämpfen sollen. Der Sumpf muß nicht mit Klauseln verschönert, sondern trockengelegt werden.