© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/21 / 16. April 2021

Corona-Politik mißachtet den Menschen als Vernunftwesen
Diffuse Gefährdungslage
(dg)

Staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte des Bürgers während der Corona-Pandemie werden vor allem medizinisch-naturwissenschaftlich mit der Gefährlichkeit des Corona-Virus begründet. Für das Krisenmanagement der Bundesregierung, so kritisiert die Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin Katrin Gierhake (Regensburg), wögen dabei Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu leicht. Denn Rechtsprinzipien seien fundiert in zwei Grundeigenschaften des Menschen, der nicht nur eine biologisch-empirische Existenz führe, auf die sich staatliche Interventionen wie Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Impfung allein konzentrieren, sondern der auch ein selbstbestimmtes Vernunftwesen sei. Dieses Faktum habe den gleichen Anspruch, in politische Entscheidungen einzufließen wie „vermeintliche Gewißheiten der Naturwissenschaften“ (Forschung & Lehre, 3/2021). Massive Freiheitsbeeinträchtigungen, die den Menschen als vernünftiges Subjekt treffen, dürfen daher nicht auf den „bloßen Verdacht einer Infektiösität“ erlassen werden. Nach den Maßstäben des Gefahrenabwehrrechts sei allenfalls die Testpflicht als „Gefahrenerforschungsmaßnahme“ in konkreten Verdachtsfällen oder bei Kontakt mit verletzlichen Gruppen rechtlich vertretbar. Dies mißachte der aktuelle Infektionsschutz, wenn er sich nicht von Grundrechten, sondern von einer „diffusen Gefährdungslage“ leiten lasse. 


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