© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/21 / 23. April 2021

Antrag der Woche
Ein Herz für die Kleinen
Hermann Rössler

Im Herbst stehen Bundestagswahlen an und für kleine Parteien heißt das normalerweise: In Fußgängerzonen stehen und Unterschriften einsammeln. Denn Parteien, die weder im Bundestag noch mit einer bestimmten Anzahl an Abgeordneten in Landesparlamenten vertreten sind, müssen je nach Bundesland zwischen 474 und 2.000 Unterstützerunterschriften vorweisen, um zu kandidieren. In Pandemie- und Lockdown-Zeiten keine leichte Hürde. Die Grünen beweisen in dieser Situation jedoch demokratischen Anstand, indem sie auf eine Änderung des Bundeswahlgesetzes pochen. In einem Antrag fordert die Partei, die Zahl der erforderlichen Signaturen auf 30 Prozent des geltenden Werts zu verringern. „Es ist eine Frage der Fairneß“, sagte dazu die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann. Der derzeitige Zustand sei verfassungswidrig. Tatsächlich entschied schon der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg vor den jüngsten Landtagswahlen, daß die Unterschriftenzahl verringert werden müsse. Geklagt hatten unter anderem die Linkspartei, die ÖDP, die Freien Wähler und die Piratenpartei. Auch in Rheinland-Pfalz und Berlin gab es ähnliche Urteile. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands und die ÖDP sollen laut Spiegel derweil beim Bundesverfassungsgerichtshof Klage eingereicht haben.