© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/21 / 23. April 2021

Meldungen

Polizei geht gegen „Corona-Demos“ vor  

Stuttgart/dresden. In mehreren deutschen Großstädten ist die Polizei vergangenes Wochenende gegen unerlaubte Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen vorgegangen. In Stuttgart und Dresden hatten Gerichte die Proteste untersagt. In Stuttgart stoppte die Polizei zwei Versammlungen, auf denen nach Angaben der Behörde an die 1.000 Maßnahmen-Gegner unterwegs waren. Eine Gegendemonstration aus dem linken Spektrum zählte etwa 400 Teilnehmer. Die Polizei war mit einem Hubschrauber, Reitern, Drohnen und Wasserwerfern im Einsatz. Über 1.000 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurden geahndet und 700 Personalien aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vergangenen Samstag zwei Eilanträge der Veranstalter abgelehnt, die sich gegen das Demonstrationsverbot richteten. Ein solches hatte der Verwaltungsgerichtshof zuvor bestätigt. Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte vergangenen Freitag ein Demonstrationsaverbot bekräftigt. In Dresden waren am Samstag über 2.000 Beamte aus Dresden, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen sowie die sächsische Bereitschaftspolizei und die Bundespolizei im Einsatz und verhinderten größere Menschenansammlungen. Hubschrauber und Wasserwerfer standen bereit. Auch in Bayern, Hessen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern demonstrierten am Wochenende und am Montag mehrere hundert Menschen gegen die staatlichen Vorgaben. (hr)





Abschiebestopp nach Griechenland

Lüneburg. Abgelehnte Asylbewerber dürfen laut dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht derzeit grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden. Dies haben die Richter in Lüneburg am Montag in zwei Urteilen entschieden. Der zehnte Senat begründete seinen Entschluß damit, daß die elementarsten Bedürfnisse wie „Bett, Brot, Seife“ in dem EU-Land nicht gesichert seien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte zuvor die Asylanträge zweier alleinstehender Syrerinnen abgelehnt, da diese in Griechenland einen positiven Bescheid erhalten hätten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klagen ebenfalls ab, da den Frauen bei einer Rücküberstellung nach Griechenland keine Obdachlosigkeit drohe. Die Syrerinnen legten Berufung dagegen ein, die nun Erfolg hatte. Ihnen drohe „innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen“, begründete der Senat seine Entscheidung. In Griechenland erhielten diese keine Unterkunft und keine wohnungsbezogenen Sozialleistungen. Eine Revision gegen die Urteile ließen die Richter nicht zu. Es kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. (ls)