© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/21 / 23. April 2021

Meldungen

Ungarns Regierung plant chinesischen Campus 

BUDAPEST. Budapests Oberbürgermeister Gergely Karácsony hat den geplanten Bau einer chinesischen Universität in seiner Stadt kritisiert. Die Fudan-Universität stehe unter dem Einfluß der Kommunistischen Partei Chinas, schrieb er auf Facebook. Dozenten und Studenten hätten gemäß der Statute der Bildungsanstalt die „sozialistischen Grundwerte“ Chinas zu respektieren. Die ungarische Regierung nehme keine Rücksicht auf ihr eigenes Volk, wenn es darum gehe, den wirtschaftlichen und politischen Interessen Chinas zu dienen, kritisierte Karácsony weiter. Der Campus soll mit einem chinesischen Darlehen in Höhe von rund 500 Milliarden Forint finanziert und mit chinesischen Baumaterialien von Arbeitern aus dem ostasiatischen Land gebaut werden. Das bereits zuvor geplante Projekt „Student-City“, eine Wohnsiedlung für Studenten im Budapester Stadtteil Ferencváros, werde aber anders als zunächst befürchtet nicht zugunsten der Fudan-Universität fallengelassen, sondern ebenfalls gebaut. Karácsony hatte zuvor angekündigt, die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in der ungarischen Hauptstadt bei einer Absage des „Student-City“-Projekts ausfallen zu lassen. (zit)





EuGH stärkt Rechte von Diskriminierten   

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Personen gestärkt, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert fühlen. Demzufolge reiche eine Entschädigungszahlung nicht aus, „um dem Anliegen einer Person gerecht zu werden, der es vor allem darum geht, zur Wiedergutmachung des von ihr erlittenen immateriellen Schadens feststellen zu lassen, daß sie Opfer einer Diskriminierung war“, teilte das Luxemburger Gericht mit. Künftig haben vermeintliche Opfer einer solchen Diskriminierung das Recht auf eine gerichtliche Prüfung ihrer Vorwürfe. Eine alleinige Geldzahlung reiche zudem nicht aus, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung in der EU gerecht zu werden. Anlaß für das Urteil war die Klage eines aus Chile stammenden Mannes mit Wohnsitz in Schweden. Er hatte sich 2015 bei einem Inlandsflug einer schwedischen Airline einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Seiner Ansicht nach sei der Grund dafür gewesen, daß er für einen Moslem arabischer Herkunft gehalten worden sei. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe bestritten, ihm aber aus „gutem Willen“ eine Entschädigungszahlung angeboten. (zit)