© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/21 / 23. April 2021

Meldungen

Muezzinruf erschallt im Ramadan täglich

GELSENKIRCHEN. Die Gelsenkirchener Stadtverwaltung hat der türkisch-islamischen Moscheegemeinde im Stadtteil Hassel eine Sondergenehmigung für den täglichen Muezzinruf erteilt. Die Regelung gelte während des moslemischen Fastenmonats Ramadan, berichtete der WDR. Der Ruf werde bis zum 12. Mai jeweils am Abend für fünf Minuten zu hören sein, teilte die Gemeinde in einem Schreiben mit, das sie in der Nachbarschaft verteilt habe und auf Facebook veröffentlichte. „Der islamische Gebetsruf soll die Muslime an das Fastenbrechen erinnern. Wir möchten unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beistehen, ihnen Trost spenden und ein Zeichen der Solidarität zeigen“, heißt es in dem Schreiben. Der Muezzinruf soll in diesem Fall das gemeinsame Gebet ersetzen, das wegen der Pandemie ausfällt. Laut WDR werde es für die Moscheen in anderen Gelsenkirchener Stadtteilen keine derartigen Regelungen geben. In der Ruhrgebietsstadt gibt es seit Monaten Streit um den Muezzinruf. Anfang Februar hatten die Grünen dafür geworben, daß er während der Corona-Pandemie täglich ertönen solle. Ein Antrag der AfD-Fraktion dagegen war im Stadtrat gescheitert. (ag)





Wenige Menschen definieren sich als „divers“

BERLIN. Nur wenige Menschen in Deutschland definieren sich weder als Mann noch als Frau. Laut einem Rundschreiben des Bundes-innenministeriums an die Länder, über das vergange Woche Die Zeit berichtete („Auf der Suche nach dem dritten Geschlecht“), haben sich bis Ende 2020 knapp 300 Personen bei den Standesämtern auf den Geschlechtseintrag „divers“ umschreiben lassen. Dies entspricht laut der Wochenzeitung 0,00043 Prozent der volljährigen Bevölkerung. Ähnlich sehe es bei Neugeborenen aus, für die die Eltern statt „Junge“ oder „Mädchen“ eine dritte Option als Geschlechtseintrag wählen können. 2019 gab es elf Fälle bei bundesweit 780.000 Geburten. Im Jahr 2018 waren es 15, 2017 insgesamt 17. Das Rundschreiben des Innenministeriums stammt vom 29. Januar dieses Jahres und bezieht sich auf einen Erhebungszeitraum von etwas über 21 Monaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Deutschen Bundestag im Oktober 2017 beauftragt, für Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, eine positive Geschlechtsbezeichnung einzuführen. Die Richter sprachen in ihrer Entscheidung (1 BvR 2019/16) von etwa 160.000 potentiell Betroffenen. Diese Zahl, so heißt es nun im Schreiben des Innenministeriums an die Länder, sei „deutlich zu hoch gegriffen“. Seit dem Beschluß des Bundestages im Dezember 2018 muß es nun im Geburtenregister eine weitere Option – „divers“ – geben. (idea/JF)

 www.personenstandsrecht.de