© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/21 / 30. April 2021

Meldungen

Attacken auf AfD: Keine Ermittlungsergebnisse 

Berlin. Die Berliner AfD hat dem Innensenator Andreas Geisel (SPD) mangelndes Interesse bei der Aufklärung einer Serie von Straftaten gegen die Partei und ihre Mitglieder in der Hauptstadt vorgeworfen. Ein normaler Wahlkampf sei für die AfD in Berlin so kaum möglich, beklagte der Berliner AfD-Abgeordnete Hanno Bachmann gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Neben der Bundestagswahl wird in Berlin in diesem Jahr auch das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Anlaß der Kritik ist eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf eine Anfrage Bachmanns, die der JF vorliegt. Darin erkundigte sich der AfD-Politiker nach dem Ermittlungsstand zu 21 Straftaten, darunter Brandanschläge, Farbattacken und Hausfriedensbruch, die in den vergangenen Jahren auf Funktionäre der Partei, aber auf auch Gastwirte, die der AfD Räumlichkeiten zur Verfügung stellten, verübt wurden. 15 der 21 von Bachmann erfragten Ermittlungsverfahren wurden ergebnislos eingestellt. Bei anderen Attacken ermitteln die Behörden noch. Bachmann kritisierte, es überrasche nicht, daß die Fälle eingestellt würden, „denn die Täter genießen im Senat und in der rotrotgrünen Koalition unverhohlene Sympathie“. Der Innensenator habe 2017 in Richtung der AfD gesagt, wer austeile, müsse auch einstecken können. „Damit hat er die AfD in Berlin offiziell für vogelfrei erklärt.“ Wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Justiz zudem hervorgeht, wurde die im vergangenen Jahr eingesetzte Ermittlungsgruppe (EG) „Blau“ des Landeskriminalamts Berlin inzwischen wieder aufgelöst. Laut der Antwort konnten in „mehreren durch die EG Blau geführten Verfahren tatverdächtige Personen ermittelt werden“. Zu Verurteilungen kam es bislang aber nicht. Ein Sprecher der Berliner Polizei bestätigte den Vorgang auf Nachfrage der JF. Die Ermittlungsergebnisse seien an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. (krk)





Nach Masken-Urteil: Razzia bei Richter 

Weimar. Nach einem Urteil eines Weimarer Familienrichters gegen die Corona-Maskenpflicht an Schulen hat die Polizei dessen Wohn- und Arbeitsräume durchsucht. Der Razzia vorausgegangen war die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der Jurist hatte in einer einstweiligen Anordnung Anfang April verfügt, daß Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müßten. Der Familienrichter hatte sich auf drei Gutachten berufen, die die Wirksamkeit mehrerer Corona-Maßnahmen bestreiten. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht dagegen für rechtens erklärt. Das Familiengericht habe nicht die Befugnis für einen solchen Entschluß gehabt. (ls)