© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/21 / 30. April 2021

Meldungen

Kodex für Polizei: Keine Täterherkunft nennen

Stuttgart. Baden-Württembergs Innenministerium hat die Polizei dazu angehalten, die Nationalität von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen. Bei tatverdächtigen Kindern solle über die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht berichtet werden, teilte das Staatsministerium am Mittwoch mit. Damit die Pressesprecher der Polizei künftig Meldungen gemäß den Vorgaben verfassen können, wurde für sie ein Pressekodex mit landesweiten Standards erarbeitet. Der vom Ministerium auch als Grundsatzpapier bezeichnete Pressekodex gelte „quasi als Selbstverpflichtung“. Als Gründe für die neuen Vorgaben nannten die Verantwortlichen die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden sei. So müsse polizeiliche Pressearbeit beispielsweise den Schutz persönlicher Daten berücksichtigen. „Mit der Einführung eines Pressekodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen kann in Berichten genannt werden, wenn im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse besteht oder auf Nachfragen der Medien. Eine Nennung soll unterbleiben, wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts nicht relevant ist, etwa bei einfacher Kriminalität oder Massen- und Verkehrsdelikten. (hl)





EU-Wiederaufbaufonds: Eilantrag abgewiesen 

BERLIN. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel hat im Zusammenhang mit dem geplanten EU-Wiederaufbaufonds vor einer Schuldenunion gewarnt. Gleichzeitig sieht sie große Erfolgsaussichten für die Verfassungsbeschwerde, die sie mit zunächst sechs weiteren CDU-Abgeordneten am Freitag gegen das Gesetz in Karlsruhe eingereicht hatte, sagte Pantel der JUNGEN FREIHEIT. In ihrer Klage verlangen die Politiker, die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates zum EU-Eigenmittelbeschluß für unwirksam zu erklären. Durch den Wegfall der Zustimmung aus Deutschland zur Aufnahme von Kapitalmarktanleihen durch die EU würde der Wiederaufbaufonds in der bisher geplanten Form ungültig werden. Mit ihm sollen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert und an Länder und Branchen ausgezahlt werden, die besonders hart durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Der CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Thies hat mittlerweile von der Verfassungsbeschwerde wieder Abstand genommen. „Der Grund ist, daß ich die Bundesregierung und die Unionsfraktion nicht diskreditieren möchte“, bestätigte er der JF. Eine Klage des „Bündnis Bürgerwille“ um Bernd Lucke von Mitte März war zuvor mit einem Eilantrag gescheitert. (hl)