© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/21 / 30. April 2021

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Bund beschließt „Recht auf schnelles Internet“

BERLIN. Das Internet vieler deutscher Verbraucher erreicht oft nicht die vertraglich in Aussicht gestellte Geschwindigkeit. Von Oktober 2019 bis September 2020 stand lediglich 24 Prozent der Kunden die zugesicherte maximale Datenübertragung zur Verfügung, wie aus dem Bericht der Bundesnetzagentur hervorgeht. Im Vorjahr waren es 16,4 Prozent gewesen. Beim Mobilfunk war der Wert noch geringer. Nur etwa 17,4 Prozent der App-Nutzer kamen mindestens auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten Download-Geschwindigkeit.  Unterdessen hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das ein „Recht auf schnelles Internet“ vorsieht. „Die Verfügbarkeit von Internetzugangsdiensten als Basis für eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe an der Gesellschaft gewinnt angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung stetig an Bedeutung“, heißt es in dem Entwurf, dem der Bundesrat noch zustimmen muß. Der Richtwert für Downloads soll bei 30 Megabit pro Sekunde liegen. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg nannte diesen Wert „völlig unambitioniert“ und „unzeitgemäß“. Das Mindestlevel für Downstreams müsse bei mindestens 100 Megabit liegen. (zit)