© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/21 / 30. April 2021

Leserbriefe

Zu: „Die K- und -K-Frage“ von Christian Vollradt, JF 17/21

Erich Honecker 2.0

Armin Laschet legt genauso ein völlig borniertes und selbstgefälliges Verhalten wie Erich Honecker vor über 30 Jahren an den Tag. Daß er bei der deutschen Bevölkerung, außer vielleicht in NRW, unbeliebt ist, ist ihm völlig schnuppe. Angela Merkel und er sind die Totengräber der CDU. Nicht er, sondern die Grüne Baerbock wird im Herbst neue BRD-Staatsratsvorsitzende (Bundeskanzlerin).

Carsten Zöllner, Berlin






Zu: „Vater sein dagegen sehr“ von Hermann Rössler, JF 17/21

Weniger Anfechtung

Es trifft zu, daß das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Familie auch auf den „sozialen“ Vater ausgedehnt hat. Wichtig gewesen wäre noch zu erwähnen, daß mit dieser Entscheidung den Behörden die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung genommen wurde. Vorher konnten Behörden gerade in den geschilderten Fällen die Anfechtung erklären. Da das Problem bereits erkannt wurde, wurde in das BGB der § 1597a eingefügt, der das Vorgehen bei einer mißbräuchlichen Vaterschafts­anerkennung regelt. Standesämter, bei denen eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden soll, sollen nun bei Zweifeln, ob hier nicht eine Aufenthaltserschleichung vorliegt, den Vorgang der Ausländerbehörde vorlegen. Ab diesem Moment kann auch bei keiner anderen Stelle mehr wirksam eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen. 

Problematisch könnte sein, daß man Vaterschaftsanerkennung neben dem Standes- und Jugendamt auch beim Notar abgeben kann. Diese sollten sich natürlich auch an die oben genannte Regelung halten. Ob dies allerdings der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn die Vaterschaft erst einmal beurkundet wurde, läßt sich nichts mehr machen. Anfechtungsmöglichkeiten bestehen jetzt nur noch für den Vater, die Mutter und das Kind (§ 1600 BGB).

Brigitte Matzke, Backnang






Zu: „Cancel Culture im Historischen Seminar“, JF 17/21

Ein Fall von „Disruption“-Disease

Der dargestellte Vorgang ist pathognomonisch für den prekären Zustand unserer Kultur. Er fügt sich ein in die Reihe symbolischer Akte, mit denen unsere geistige Traditionslinie, in die wir, ob es uns paßt oder nicht, nun einmal gestellt sind und von der wir, ob wir wollen oder nicht, tatsächlich zehren – nicht im dialektischen Prozeß von These, Antithese und das Frühere dreifach aufhebender Synthese –, in wissenschaftswürdiger Achtung vor den Alten, auf deren Schultern die Heutigen stehen. Statt dieses Erbe weiterzuentwickeln, soll es vielmehr mutwillig zerrissen werden. Daß Vertreter der historischen Zunft damit dem ökonomisch-technologischen Zeitgeist-Ruf nach „Disruption“ folgen, anstatt diesen gemäß ihrem gesellschaftlichen Auftrag mit dem ihrem Metier eigenen Rüstzeug kritisch zu reflektieren, beschämt tief.

Dr. Matthias Gubitz, Göttingen






Zu: AfD-Parteitag / Sehnsucht nach Normalität“ von Dieter Stein, JF 16/21

Im Osten eine Volkspartei

Mich berühren Ihre Aussagen zum AfD-Parteitag, von der „taktischen Zurückhaltung der Besonnenen“ und von den „aus dem Schrank gefallenen Tassen“. Ich denke, es war richtig, daß Björn Höcke die Initiative ergriffen hat. Die Menschen, die den Laden am Laufen halten und viele Abgehängte schauen sehr genau hin. Die AfD etabliert sich im Osten als Volkspartei. Sahra Wagenknecht spricht sogar von der „führenden Arbeiterpartei AfD“.

Jürgen Mädler, Lauta




Prophet Enzensberger

Gerne wüßte der Leser, was es mit den „Revanchefouls“ des Herrn Höcke auf sich hat und für welches Foul er sich denn revanchiert hat. Und inwiefern wurde auf dem Parteitag die Kritik an der destruktiven Merkelschen Einwanderungspolitik „nicht nur überbetont, sondern auch noch ins Absurde“ verschärft? Denkt man an die fatalen Folgen für Deutschland und Europa, dann kann doch die Kritik gar nicht scharf genug sein! Zudem: Warum soll es sich hier um „überdrehte Corona-Thesen“ handeln? Und wieso widerspricht die Forderung nach einem EU-Austritt Deutschlands der „politischen Vernunft“? Hält der Autor etwa auch Hans Magnus Enzensberger für einen unvernünftigen „Radikalinski“, der in seinem nach wie vor hoch aktuellen Essay „Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas“ diese EU für unreformierbar hält und prognostiziert: „Allen Imperien blühte nur eine begrenzte Halbwertszeit, bis sie an ihrer Überdehnung und an ihren inneren Widersprüchen gescheitert sind.“ Die Forderung nach einem Dexit ist ebenso unrealistisch, wie einst die Forderung nach einem Ende der deutschen Teilung „unrealistisch“ war!

Karl-Heinz Ruda, Niedermurach






Zu: „Eine Selbstaufgabe“ Michael Paulwitz, JF 16/21

Nicht erst in Karlsruhe

Es heißt hier, gegen die mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbundenen Einschränkungen der Grundrechte bleibe den Bürgern die Anrufung der Amts- und Verwaltungsgerichte verwehrt. Da es sich um ein Bundesgesetz handele, bleibe nur der Gang nach Karlsruhe. Dies ist insoweit unzutreffend, als etwa die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht, ggf. flankiert mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO besteht (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -). Dieser Weg muß auch beschritten werden, um gegebenenfalls einen Vorlagebeschluß zum BVerfG nach Art. 100 GG zu erlangen oder um, damit eine spätere Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erhoben werden kann, den Rechtsweg zu erschöpfen. 

Gegen Bußgeldbescheide etwa kann (und muß) man sich natürlich zunächst vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit wehren, um die oben beschriebenen Ergebnisse (Vorlagebeschluß, Erschöpfung des Rechtsweges) zu erzielen.

Johannes Kluge, Königs Wusterhausen






Zu: „Zerrieben und zerkriegt“ von Werner J. Patzelt, JF 16/21

Empfehlung ausgeschlagen

Meiner Ansicht nach kann Kanzlerkandidat jeder werden, da die C-Parteien so auf den Hund gekommen sind, daß sie keine Aussicht haben, die stärkste Fraktion zu stellen! Um die Streithähne in die Realität zurückzuführen, wäre der vortrefflichen Empfehlung von Professor Patzelt zu folgen, „wieder einmal einen CSU-Chef die Bundestagswahl verlieren zu lassen“.

Uwe Thomé, Sinntal-Sannerz






Zu: „Eine magere Bilanz“ von Marc Schmidt, JF 16/21

Viel zu harmlose Kritik

Die Energiewende in dieser Form bleibt ein Irrweg. Es ist zwar lobenswert, daß eine Bundesbehörde, der Bundesrechnungshof (BRH), den Mut hat, die fragwürdige Situation der Stromversorgung deutlich herauszustellen. Eigentlich sollte so etwas aber „normal“ sein. Die BRH-Kritik ist allerdings viel zu harmlos. Die Sicherheit der Stromversorgung ist massiv gefährdet. Die Windenergie-Leistungsdaten (Megawatt, MW), die von der Strombörse veröffentlicht werden, zeigen brutal den Irrweg. Jeden Monat gibt es Situationen, in denen die Windleistung der Land- und der See-Anlagen gleichzeitig niedrigste Werte haben – unter 1.000 MW. Damit wird das Argument, der „Nordwind“ könne geringes „Südwind-Aufkommen“ ausgleichen, hinfällig. Die großen (neuen) Übertragungsnetze werden klägliche Auslastungen haben. 

Die Versorgungs-Sicherheit (VS) durch Wind-Anlagen liegt bei wenigen Prozent. Die VS durch Photovoltaik-Anlagen liegt bei null Prozent. Nachts scheint die Sonne nicht. In der Übergangszeit (Herbst bis Frühjahr) ist die Stromerzeugung naturbedingt mäßig. Wie bei diesen Gegebenheiten mit Ersatzkraftwerken (Gas) mit nur 4,5 Gigawatt (4.500 MW) eine Versorgungssicherheit geboten werden soll, ist schleierhaft. Ein Faktor 10 wäre angebrachter. In den notwendigen Ersatzkraftwerken dann zum Beispiel auch Wasserstoff einsetzen zu wollen, kennzeichnet die Substanzlosigkeit unserer Denkfabriken und der Bürokratie. Um 1 kWh Wasserstoff-Strom herzustellen, bedarf es etwa 10 kWh „grünen“ Stroms. 

Der BRH befaßt sich erfreulicherweise auch mit den Strompreisen. Nur, der empfohlene Ausweg, alles über einen CO2-Preis regeln zu wollen, ist keine Lösung. Denn alle derartigen Preise werden auf den Güterpreisen landen. Folglich müßte die EEG-Umlage dauerhaft aus Steuern finanziert werden, die wiederum die Bürger bezahlen müssen. Wer zerschlägt den gordischen Knoten? Offen ist, ob wirklich zuviel CO2 den Weltuntergang bewirkt. Die Saurier hatten bei 6.000 ppm CO2 in der Luft mehrere 100 Millionen Jahre trefflich gelebt. Derzeit haben wir 400 ppm.

Eberhard Wagner, Bensheim






Zu: „Zur Besinnung nicht fähig“ von Lothar Fritze, JF 16/21

Im Normalfall Millionen

„Diese ‘Elite’ wird den freiheitlichen Staat an die Wand fahren.“ Das ist das pessimistische Fazit des Autors, mit dem er leider recht hat. Die Geschichte hat wiederholt gezeigt, daß Ideologien immer ins Chaos führen. Gegenwärtig, so Fritze, gibt es eine immer größer werdende Schar selbsternannter Intellektuellen, die glauben, „daß es eine realistische Option sei, eine weltweite Gesellschaft zu schaffen, in der die Interessen aller gleichermaßen berücksichtigt werden.“ Dies ist reine Utopie, wie viele Beispiele schon offenbarten, trotzdem verfolgen die Apologeten der „One World“ unverdrossen ihr Ziel, ohne zu hinterfragen, warum alle Imperien nach einiger Zeit wieder verschwunden sind. Einen „neuen Menschen“ schaffen zu wollen – das zeigt die Geschichte an eindrucksvollen Beispielen (z. B. Lenin, Stalin, Mao, Pol Pot usw.) – kostet im Normalfall Millionen Menschen das Leben. Und so wird es auch bei dem Versuch des World Economic Forum sein, ebenso beim grün-linken Experiment, den Öko-Sozialismus mit dem enthaltsamen „neuen“ Menschen einzuführen. Wie die Corona-P(l)andemie eindrucksvoll beweist, können mit Angst ganze Völker manipuliert werden, und so wird’s auch mit der Klimahysterie geschehen.

Peter Kiefer, Steinen






Zu: „Ich kann nicht anders, hier stehe ich“ von Georg Habenicht, JF 16/21

Gott verschwand nicht

In einem wichtigen Punkt ist dem sonst gut geschriebenen und informativen Beitrag zu widersprechen: der Behauptung, mit der Reformation sei ein großer Schritt hin von einem theozentrischen zu einem anthropozentrischen Weltbild gegangen worden. Selbst evangelischer Christ lutherischer Prägung, schmerzt mich diese Aussage sehr. Für Martin Luther war es geradezu der Inbegriff der Sünde, daß der Mensch sich um sich selbst dreht, sich „in sich verkrümmt“, statt Gott und seinen Willen an die erste Stelle zu setzen. Mit der Reformation verschwindet nicht Gott aus dem Mittelpunkt, sondern die Kirche, die eine bloße Dienerin wird.

Dr. Johannes Pörksen, Neubukow




Gefährdetes Grundgesetz

Am Ende Ihres interessanten Artikels zu Luthers Reformation als einem Schlüsselereignis der Weltgeschichte heißt es, damals sei der entscheidende Schritt vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild getan worden, was in direkter Linie zur Französischen Revolution geführt habe. Richtig ist, daß – im Gegensatz zur blutigen atheistischen Revolution von Frankreich – weder Luthers Reformation noch die englische und die amerikanische Revolution mit ihrer „Bill of Rights“ Gott aus ihrer Mitte entfernten. Auch das deutsche Grundgesetz beginnt aus guten historischen Gründen mit den Worten: „In Verantwortung vor Gott und den Menschen (...).“ Daß diese beispielhafte Verfassung zusehends attackiert wird, sollte ein Weckruf sein.

Kurt-Jürgen Gleichmann, Steinenbronn






Zu: „Vom Volk war die Rede“ von Konrad Adam, JF 15/21

Appell an Eigenverantwortung

Der Beitrag spricht mir aus der Seele, weshalb ich ihn kopiert und an Freunde verschickt habe. Zwischen den Zeilen ist das Hohelied auf den gesunden Menschenverstand wahrzunehmen, nämlich denselben verantwortungsbewußt zu gebrauchen und nicht blindlings den nervösen Maßnahmen zu folgen, die aktuell im erweiterten „Infektionsschutzgesetz“ gipfeln. Ja, es ist ein „amtlich inszenierter Hexensabbat“, welcher betrieben wird, um die Menschen im ganz großen Stil zu verängstigen. Der Text von Konrad Adam macht hingegen Mut, dafür ein Dankeschön. Mein Verständnis für „Lockdown-Versteher“ hält sich daher in sehr engen Grenzen, da gibt es nichts zu relativieren. Im übrigen verkündete RKI-Chef Lothar Wieler kürzlich, daß es sich auch bei diesem Virus und seinen Mutationen um Zoonosen handelt. Und so wird es sich auch künftig „exorbitant“ ausbreiten, ob mit oder ohne „staatliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.“ Der mündige Bürger soll eigenverantwortlich entscheiden dürfen, wodurch und womit er sich vor immer möglichen Infektionen schützen möchte. Es ist dabei die Aufgabe der Gesundheitsministerien, der Krankenkassen und der Ärzteschaft, Menschen über Schutzmaßnahmen allumfassend zu informieren. Dabei bleibt eine Impfung stets die Ultima ratio.

Lutz Werner/Dresden






Zu: „Die weiße Kultur überwinden“ von Julian Schneider, JF 15/21

Dieser Vorgang macht sprachlos

Die hier beschriebenen Zustände machen mich sprachlos. Ich schlage vor, daß die ganze Welt sofort auf das kolonial-rassistische lateinische Alphabet verzichtet und auf das Alphabet einer alten schwarzafrikanischen Hochkultur umsteigt.

Florin Spataru, Worms