© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/21 / 07. Mai 2021

Meldungen

„Querdenker“ im Visier des Verfassungsschutzes 

Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Medienberichten zufolge die sogenannte Querdenker-Bewegung teilweise unter Beobachtung gestellt. Somit darf die Behörde Daten über diese Personen sammeln. Begründet werde dies mit der Befürchtung, daß die während der „Querdenker“-Proteste gegen die Corona-Politik der Bundesregierung verbreiteten Verschwörungstheorien auch nach der Pandemie fortbestehen würden. Die „Querdenker“ seien keinem der bisher bekannten Felder wie Islamismus, Rechts- oder Linksextremismus zuzuordnen. Daher sei eine neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen worden. Verbindungen zu Rechtsextremen würden „in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert“. Für ein deutschlandweites Verbot für „Querdenken“-Kundgebungen sprach sich unterdessen die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) aus. Polizisten würden von Teilnehmern angespuckt, beleidigt und attackiert. „Es ist völlig unverständlich, warum solche Demos überhaupt noch genehmigt werden“, zumal von vornherein klar sei, daß die Teilnehmer Auflagen nicht beachten würden, kritisierte DPolG-Chef Rainer Wendt. Unterdessen haben „Querdenker“ in Niedersachsen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes „zu einem regelmäßigen, persönlichen Austausch“ eingeladen. Wer miteinander rede, müsse sich nicht abhören, hieß es in einer Mitteilung der Gruppierung in Braunschweig. (ag/ls/vo)

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Verwaltungsrichter kritisieren Merkel scharf 

Düsseldorf. Scharfe Kritik an der sogenannten Bundes-Notbremse hat der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, geäußert. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, daß die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, zitiert die Rheinische Post den Juristen. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie habe sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt, so Heusch. Trotz der erhöhten Zahl von Verfahren habe in der Krise die Verwaltungsgerichtsbarkeit funktioniert, betonte auch die Vize-Präsidentin des Gerichts, Nicola Haderlein. Sie kritisierte die Notbremse als „Beschneidung des Rechtsweges“. Deren Verfassungswidrigkeit springe ins Auge. Für Heusch berührt dies die „Grundfeste des Rechtsstaats“. Die Kanzlerin hatte in einem Dialog mit Kulturschaffenden zum Motiv der Gesetzesänderung gesagt: „Was können wir tun, damit das nicht durch Gerichte wieder in Frage gestellt wird? Dadurch, daß wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen.“ (vo)