© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/21 / 07. Mai 2021

Meldungen

Höhere Sozialleistungen für Asylbewerber

Celle. Asylbewerber haben auch dann Anspruch auf höhere Sozialleistungen in Deutschland, wenn sie zuvor in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge anerkannt wurden. Voraussetzung ist, daß sie dort angeblich prekäre Verhältnisse ertragen müssen. Das Einreisemotiv spiele eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung solcher Fälle, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag in Celle. Die Richter wiesen damit ein Urteil des Sozialgerichts Hildesheim zurück und gaben einer Nigerianerin recht, die über Italien nach Deutschland eingereist war. Hier wurde ihr Asylantrag abgelehnt, eine Abschiebung scheiterte jedoch am Kirchenasyl. Nachdem die alleinerziehende Mutter einen Duldungsstatus erlangt hatte, beantragte sie bei der Stadt Göttingen Sozialgelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt bewilligte eingeschränkte Leistungen „wegen des Vorwurfs der Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen und der Einreise zum Zwecke des Leistungsbezugs“. Die Nigerianerin gab jedoch „die prekären Verhältnisse in Italien“ als Grund für ihre Einreise an. Dort habe sie keinen festen Wohnsitz gehabt und betteln und sich prostituieren müssen. in Deutschland habe sie auf Hilfe gehofft. Das Landessozialgericht wies die Stadt Göttingen nun an, der Frau ungekürzte Asylleistungen zu zahlen. (ls)





„NSU 2.0“: Polizei nimmt Verdächtigen fest

Wiesbaden. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sieht die Polizei nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2.0“-Drohschreiben vom Vorwurf der Mittäterschaft entlastet. Nach allem, was bekannt sei, sei nie ein hessischer Polizist für die Drohbriefe mit rechtsextremen Inhalten verantwortlich gewesen. Am Montag abend hatte die Polizei den mutmaßlichen Täter in Berlin festgenommen. Der 53jährige Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit stehe in dringendem Verdacht, seit 2018 mindestens 115 Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens verfaßt zu haben, teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt am Dienstag mit. Unterzeichnet wurden die Briefe mit dem Kürzel „NSU 2.0“. Noch nicht geklärt sei, ob der Verdächtige Unterstützer gehabt habe. Gegen den Verdächtigen wird nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung ermittelt. (hl)