© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 20/21 / 14. Mai 2021

Meldungen

Maaßen: Vorwurf des Antisemitismus haltlos 

BERLIN. Der CDU-Bundestagskandidat Hans-Georg Maaßen hat die Antisemitismusvorwürfe von Luisa Neubauer als böswillige Verleumdung zurückgewiesen. „Das sind beleglose und haltlose Anwürfe, die ich entschieden zurückweise“, sagte Maaßen der JUNGEN FREIHEIT. Die „Fridays for Future“-Anführerin hatte am Sonntag abend in der ARD-Talkrunde „Anne Will“ behauptet, Maaßen verbreite „antisemitische und rassistische Inhalte“. Konkrete Belege, wie vom ebenfalls anwesenden CDU-Chef Armin Laschet gefordert, lieferte sie nicht. Laschet entgegnete, Maaßen verbreite keine antisemitischen Texte. Der Ex-Verfassungsschutz-Chef nannte es „bedauerlich, daß der demokratische Diskurs mittlerweile so verroht“ sei. (krk)





Über tausend Reservisten laut MAD  „rechtsradikal“  

Köln. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) hat einem Bericht des Focus zufolge 1.200 Reservisten der Bundeswehr als rechtsradikal eingestuft. Die Betroffenen dürfen aufgrund dieser Einstufung nicht mehr an Reserveübungen teilnehmen, schreibt das Magazin. Die vom Nachrichtendienst der Bundeswehr beobachteten Soldaten würden über diese Sperre nicht informiert, heißt es weiter. Kritik an diesem Vorgehen übte der Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg. „Nicht ein einziger dieser Fälle würde einer rechtlichen Überprüfung standhalten“, monierte der CDU-Bundestagsabgeordnete. Laut Focus, dem das geheime MAD-Dossier vorliegt, sei die Beweislage oft schwach. So habe ein Reservist den Anfangsverdacht auf sich gezogen, weil er einen Beitrag der jungen freiheit an Freunde weitergeleitet hatte. Diese Vorgehensweise des MAD würde der offiziellen Linie des Bundesverteidigungsministeriums widersprechen. Dieses hatte im März auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Nolte sowie der AfD-Fraktion unter anderem festgestellt: „Auch das Lesen oder Abonnieren der jungen freiheit, die dem liberal-konservativen Spektrum zuzuordnen ist, stellt allein für sich genommen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine operative Beobachtung dar.“ Unterdessen ordnete das Verwaltungsgericht Weimar Ende März die aufschiebende Wirkung der Beschwerde eines Reserveoffiziers an, der gegen die Bundeswehr klagt. Das Landeskommando Thüringen hatte die Entlassung des Hauptmanns verfügt, „weil der Anfangsverdacht von politisch rechts gerichteten Äußerungen“ bestehe. (vo)

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