© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 20/21 / 14. Mai 2021

Meldungen

US-Bundesstaat Texas will Waffenrecht lockern 

AUSTIN. Der Senat des US-Bundesstaats Texas hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Regeln für das Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit lockern würde. Gemäß des Entwurfs dürften auch Personen, die weder in der Handhabung einer solchen geschult sind, noch über eine entsprechende Lizenz verfügen, eine Waffe bei sich tragen, berichtete der amerikanische Sender CNN. Der republikanische Gouverneur Greg Abbott teilte mit, dem Gesetz ebenfalls zuzustimmen. Dieses werde die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen, versicherte er. Das Vorhaben ist eine Reaktion auf die Ankündigung des demokratischen US-Präsidenten Joe Biden, schärfere Waffengesetze zu erlassen. Seit seinem Amtsantritt im Januar ist die Zahl der Waffenkäufe stark gestiegen. Bislang wurden fast doppelt so viele Pistolen und sonstige Schußgeräte verkauft wie im Vorjahreszeitraum. (zit) 





Biden plant Impf-Patent vorerst aufzuheben 

WASHINGTON. US-Präsident Joe Biden hat sich dafür ausgesprochen, den Patentschutz für Corona-Impfstoffe vorübergehend aufzuheben, um deren Produktion zu beschleunigen. „Wir befinden uns in einer weltweiten Gesundheitskrise und außergewöhnliche Umstände verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen“, sagte die Handelsbeauftragte der USA, Katherine Tai, laut der amerikanischen Tageszeitung New York Times. Biden hatte sich zuvor stets gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich offen für Bidens Vorschlag. Sie rufe alle Länder, die Impfstoffe produzierten, dazu auf, „Exporte zu erlauben und alles zu vermeiden, was Lieferketten stören könnte“. (zit) 





EuGH-Prüfer plädiert für Verurteilung Polens 

LUXEMBURG. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Evgeni Tanchev, hat den Luxemburger Richtern empfohlen, Polen im Rechtsstaatlichkeitsstreit zu verurteilen. Die Einrichtung einer Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gericht widerspreche EU-Recht, teilte Tanchev in seinem Gutachten mit. „Schon allein die Möglichkeit, daß Richter wegen des Inhalts ihrer Gerichtsentscheidungen mit Disziplinarverfahren oder -maßnahmen überzogen werden könnten, hat zweifellos „abschreckende Wirkung“, heißt es darin. Die EU hatte im April vorigen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Grund dafür war eine geplante Justizreform in dem Land, die vorsah, Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung zu sanktionieren, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts in Frage stellen. (zit)