© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 22/21 / 28. Mai 2021

Meldungen

Schlappe für Gegner der EZB-Staatsanleihenkäufe

KARLSRUHE. Die Bundesbank kann sich weiter an den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem vorige Woche veröffentlichten Beschluß mit (2 BvR 1651/15). Bundesregierung und Bundestag seien zur Umsetzung des vorangegangenen BVerfG-Urteils in ausreichender Weise tätig geworden. Die Anträge des CSU-Politikers Peter Gauweiler und einer Gruppe um den VWL-Professor Bernd Lucke (Ex-AfD) auf Verhältnismäßigkeitsprüfung verwarf der Zweite Senat zudem als unzulässig. Damit bleibe nun geheim, „welche negativen Auswirkungen die superexpansive Geldpolitik der EZB hat“, kritisierte Lucke. Gauweiler kündigte an, auch künftig die Grundsätze der Demokratie „gegen Anmaßungen der EU-Organe zu verteidigen“. In seinem PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 hatte das BVerfG noch moniert, die Bundesbank überspanne mit PSPP ihr Mandat für die Geldpolitik. (fis)

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Merz will über höhere Erbschaftsteuer reden

MESCHEDE. Der CDU-Politiker Friedrich Merz hat eine höhere Erbschaftsteuer nicht ausgeschlossen. Laut einer Reihe von Verfassungsgerichtsurteilen müsse nur das „Familiengebrauchsvermögen“ im Erbschaftsfall steuerfrei bleiben. „Wenn das darüber hinausgehende Vermögen mit niedrigen Steuersätzen breiter besteuert werden soll, kann man darüber reden“, erklärte der Vizepräsident des CDU-Wirtschaftsrats im Handelsblatt. Dies bringe dem Fiskus aber keine zweistelligen Milliardenbeträge, auch bei den Ertragsteuern für Firmen sei „nicht mehr viel Spielraum nach oben“, meinte Merz. Daher wolle er „eine rechtsformunabhängige Unternehmensteuer einführen, die auch die Personengesellschaften umfaßt und die die Gewerbesteuer zugunsten einer kommunalen Beteiligung an der Besteuerung aller Unternehmen einschließlich aller Freiberufler weiterentwickelt“. (fis)

 www.friedrich-merz.de





Aufruf zur Wende in der Kinder-Frühbetreuung

STUTTGART. Die Psychotherapeutenvereinigung VAKJP, konservative Pädagogen und Familienverbände haben einen „Aufruf zur Wende in der Frühbetreuung von Kindern“ gestartet. Unter Dreijährige würden in Kindergärten „zu früh und zu lange in qualitativ unzureichend ausgestatteten Einrichtungen betreut“, was „mittel- und langfristig mit Risiken für ihre psychische Gesundheit verbunden“ sei. Daher solle die „außerfamiliäre Betreuung möglichst erst nach dem 24. Lebensmonat“ beginnen. Das Elterngeld müsse künftig auf „mindestens zwei (besser drei) Jahre“ verlängert werden. (fis)

 gute-erste-kinderjahre.de





Zahl der Woche

24.700 der 41,8 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland erzielten 2017 Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Das waren 1.900 mehr als 2016. 108.000 zahlten den „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent. In Hamburg war die „Millionärsdichte“ am höchsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)