© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 23/21 / 04. Juni 2021

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Steinmeier will für zweite Amtszeit antreten

Berlin. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will im kommenden Frühjahr für eine zweite Amtszeit kandidieren. „Ich möchte unser Land auf seinem Weg in die Zukunft begleiten – eine Zukunft nach der Pandemie, eine Zukunft nach Corona, die jetzt endlich in Sicht gerät“, sagte der 65jährige vergangenen Freitag. Das Amt empfinde er jeden Tag „als Ehre, als Freude und als enorme Herausforderung“, so Steinmeier. Zudem habe die Pandemie „tiefe Wunden geschlagen“, habe „Leid und Trauer gebracht, wirtschaftliche und seelische Not, und viel, viel Frust und Bitterkeit“. Das Staatsoberhaupt bekräftigte, es wolle „helfen, diese Wunden zu heilen“. Während Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Ankündigung eine „gute Nachricht für Deutschland“ nannte, äußerte sich der CDU-Vorsitzende Armin Laschet zurückhaltend. Steinmeier verdiene Respekt, mit der Personalie wolle sich die Union erst nach der Bundestagswahl beschäftigen. Ähnliche Töne kamen von den Grünen, die sich Chancen für eine grüne Bundespräsidentin ausrechnen. Die nächste Bundesversammlung findet am 13. Februar 2022 statt. Über ihre Zusammetzung entscheidet das Ergebnis der Bundestagswahl im September. (vo)





Murswiek kritisiert Verfassungsgericht 

Freiburg/karlsruhe. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Untätigkeit bei seinem Eilantrag gegen die sogenannte Bundes-Notbremse vorgeworfen. „Dieser Eilantrag liegt seit nunmehr fünf Wochen beim Bundesverfassungsgericht, ohne daß das Gericht tätig geworden ist“, teilte Murswiek am vergangenen Donnerstag mit. Der Jurist ist Beschwerdeführer einer Klage unter anderem des SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post und des Düsseldorfer Anwalts Carlos A. Gebauer (FDP). „Es drängt sich der Eindruck auf, als wolle der zuständige Erste Senat abwarten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 gesunken ist“, kritisierte Murswiek. Dann nämlich kämen die deutschlandweiten Einschränkungen nicht mehr zur Anwendung „und dann könnte das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag ablehnen, weil ja keine aktuelle Grundrechtsbeeinträchtigung mehr bestünde“. Dies wäre „ein Aussitzen zugunsten der Regierung.“ Über mehrere andere Eilanträge hatten die Richter seitdem bereits entschieden – sie wurden alle abgelehnt. Allerdings bezogen sich diese auf einzelne Einschränkungen in dem Gesetz. Unter anderem argumentierten die Richter, daß die Nachteile für den Gesundheitsschutz bei Erlaß der Anordnungen größer seien als die Nachteile für die Freiheit der Antragsteller bei einer Ablehnung. „Eine solche Nachteilsabwägung müßte bezüglich unseres Eilantrags anders ausfallen“, zeigte sich Murswiek sicher. (ls)