© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/21 / 11. Juni 2021

Pleiten, Pech und Pannen
Thorsten Thaler

Dumm gelaufen: In der Spiegel-Ausgabe vom 5. Februar 2021 fehlten zumindest in einem Teil der Auflage über 20 Seiten komplett – beziehungsweise es wurden Seitenbögen vertauscht, weshalb die Texte der betroffenen Hefte mit einer Seitenzahl irgendwo mittendrin begannen. Der Verlag entschloß sich daraufhin, die gesamte Ausgabe als PDF kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Im Frühjahr 2006 unterlief der Frankfurter Allgemeinen der Fauxpas, in einer Teilauflage eine ganze Seite einer Verlagsbeilage mit einem sogenannten Blindtext zu drucken. Das ist ein pseudo-lateinischer, sinnfreier Platzhaltertext, der redaktionsintern nur dazu dient, einen fertigen Eindruck vom Layout einer Seite zu bekommen.

Legion sind auch mehr oder minder freiwillige Richtigstellungen von Redaktionen zu erschienenen Beiträgen oder juristisch erzwungene Gegendarstellungen. Legendäres Beispiel: Die Bild-Zeitung mußte im Mai 2005 sogar auf fast der halben Titelseite ihrer Hamburg-Ausgabe eine Gegendarstellung der ehemaligen Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Heide Simonis, abdrucken. Dabei ging es um eine etwaige Teilnahme an der TV-Show „Dschungelcamp“.

So kann es zuweilen zugehen in der Welt des Journalismus. Ganz abgesehen von vorsätzlichen Fälschungen wie im jüngsten Fall des Spiegel-Reporters Claas Relotius. Aber um die soll es hier gar nicht gehen. Sondern um Pleiten, Pech und Pannen: typographische Fehlgriffe, irreführende Überschriften, fehlerhafte Bildunterschriften, stehengebliebene Blindtexte, falsch geschriebene Namen oder verwechselte Jahreszahlen, verstümmelte Texte etc.pp.– die Kette ist endlos und die Fallgruben tief. Kein Medium ist davor gefeit, in sie hineinzustolpern. Auch nicht vor Richtig- oder Gegendarstellungen. Der Mensch ist fehlbar, und der gemeine Redakteur macht da keine Ausnahme.

Deshalb gestehen wir hier freimütig: Auch die JUNGE FREIHEIT hat in ihrer 35jährigen Geschichte gelegentlich danebengelegen. In grauer Vorzeit, im Frühjahr 1989, damals noch zweimonatlich im DIN-A4-Format, druckten wir die Schlagzeile „Kohl ist am Ende“. Zwar handelte es sich um ein Zitat aus einem Interview, außerdem ahnte seinerzeit kaum jemand die bald darauf sich vollziehende deutsche Wiedervereinigung voraus. Unter dem Strich aber bleibt die Fehlprognose: Kohl regierte noch knapp zehn Jahre, bis zum Herbst 1998.


„Ach ja, und dann auch noch die zuweilen hochnotpeinlichen Rechtschreibfehler!“ 


Wegen Aussagen zur finanziellen Situation der linken Tageszeitung Junge Welt handelten wir uns im September 2002 eine Gegendarstellung von deren Geschäftsführer ein. 

Im Sommer 2005 führte eine Kulturglosse in der JF zu dem damaligen FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher dazu, daß wir eine Unterlassungserklärung abgeben mußten, eine bestimmte Aussage darin nicht zu wiederholen.

Gewagt aus anderen Gründen war auch unsere Titelschlagzeile in der JF-Ausgabe vom 30.September 2011: „Die Akte Steinbrück“. Der Report dazu im Blatt war solide recherchiert und beschrieb faktenreich die Rolle des SPD-Kanzlerkandidaten in der Finanzaffäre 2008/2009. Sie erweckte aber womöglich durch die zugespitzte Aufmacherzeile den vordergründigen Eindruck, wir hätten eine Smoking Gun, einen eindeutigen Beleg für Verfehlungen gefunden, die womöglich Peer Steinbrücks Rücktritt nahegelegt hätten. 

Zurück zu juristischen Hakeleien: Im Herbst 2014 mußten wir uns in einem Rechtsstreit, in dem es um Honorarzahlungen für die Sendung von Günter Jauch ging, seinen Anwälten unterwerfen. Zuvor hatten wir in jenem Jahr eine Richtigstellung zu in einem Hintergrundbeitrag enthaltenen Angaben über Mitgliedschaften das damaligen Zeit-Herausgebers Josef Joffe in internationalen Organsisationen ins Blatt gerückt. 

2017 wurden wir wegen eines unzulässig verwendeten Fotos zum Thema Gender Mainstremaing zur Abgabe einer Unterlassungserklärung genötigt, dieses nicht mehr in unseren Werbematerialien und Onlinepräsenzen zu verwenden.

Im August 2018 sahen wir uns nach einer Auseinandersetzung mit dem Fußballklub SV Darmstadt 1898 e.V. wegen einer irreführenden Fotomontage rechtlich dazu gezwungen, eine Gegendarstellung zu drucken.

Ach ja, und dann auch noch die zuweilen hochnotpeinlichen Rechtschreibfehler! Am auffälligsten natürlich jene, die in Überschriften vorkommen, wie zuletzt erst Mitte Mai dieses Jahres. Da stand doch tatsächlich über einem seitenfüllenden Text zur Kryptowährung Bitcoin die Zeile: „Nur Rahres ist Wahres“. Das schmerzt schon beim Hinsehen – uns am meisten!