© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/21 / 11. Juni 2021

Meldungen

Asyl: Handyauswertung  ist rechtswidrig 

BERLIN. Die Handydatenauswertung bei Asylsuchenden durch das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (Bamf) ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig. „Das Verwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, was wir seit Jahren sagen: Das Bamf verletzt mit seinen Handydatenauswertungen Grundrechte“, sagte die Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Lea Beckmann, am Mittwoch. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte auf JF-Nachfrage das Urteil vom gestrigen Dienstag. Eine entsprechende Mitteilung gebe es jedoch noch nicht, da die Urteilsbegründung noch nicht vorläge. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert seit Mai 2020 die Klagen mehrerer Asylsuchender in Deutschland. Das Berliner Gericht gab einer 44 Jahre alten Afghanin recht, die dagegen geklagt hatte, daß das Flüchtlingsamt zu Beginn des Asylverfahrens die Daten auf ihrem Smartphone ausgelesen habe, ohne mildere Mittel zu prüfen. Nach Ansicht des Gerichts seien bereits die Voraussetzungen der Rechtsgrundlage nicht erfüllt, teilte die GFF mit. „Die Entscheidung stellt die gesamte Praxis der Handydatenauswertungen des Bamf in Frage“, erklärte Verfahrenskoordinatorin Beckmann. Demnach sagte die Afghanin in der Verhandlung: „Auf meinem Handy sind private Nachrichten mit meiner Familie. Ich hatte keine andere Wahl, als der Auswertung zuzustimmen, und wußte gar nicht, was mit meinen Daten genau passiert.“ Das Flüchtlingsamt darf seit 2017 per Gesetz die Mobiltelefone von Asylbewerbern auslesen, wenn der Einwanderer sich nicht ausweisen kann. Das Bundesinnenministerium nannte die Handy-Auswertung 2020 auf Nachfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe in solchen Fällen „die einzige oder jedenfalls eine wichtige Quelle für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person“. Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte werde durch enge Vorgaben gewahrt. Das Verwaltungsgericht gehe davon aus, „daß das Auslesen der Datenträger zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Asylverfahren rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich ist“, wie es in einer Mitteilung der GFF heißt. Zwei weitere Klagen seien bislang noch nicht entschieden. (ls)





Lehrerverband: Baerbock  mißachtet Pädagogen

BERLIN. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger hat die Behauptung der Grünen-Spitzenkandidatin Annalena Baerbock zurückgewiesen, es habe wegen der Corona-Pandemie einen Bildungsausfall in Deutschland gegeben. „Das ist ein unzulässiges Pauschalurteil“, sagte Meidinger der JUNGEN FREIHEIT. „Wer sich so äußert, mißachtet nicht nur das Engagement der Lehrkräfte, sondern auch das der Schüler und Eltern, die in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen und mit dafür gesorgt haben, daß auch während der Corona-Krise unter schwierigen Umständen Unterricht stattfinden und Bildung vermittelt werden konnte.“ Baerbock hatte sich beklagt, daß der Plan, sogenannte Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, an der CDU gescheitert sei. Hierzu schrieb sie unter anderem: „Nach 15 Monaten Bildungsausfall braucht es endlich eine Politik, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt. Dafür stehe ich.“ Meidinger hielt dem entgegen, daß man diese Zeit differenzierter betrachten müsse. Zu behaupten, es habe einen Bildungsausfall gegeben, sei falsch. (krk)