© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 25/21 / 18. Juni 2021

Meldungen

Verfassungsschutz: Daten von Politikern gesammelt

Dresden. Nach der erneut aufflammenden Debatte um die Datenaffäre beim sächsischen Verfassungsschutz hat der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter, drastische Maßnahmen gefordert. „Jeder scheint verdächtig, allerorten werden Staatsfeinde ausgemacht“, kritisierte das Mitglied im Bundesvorstand der AfD. Geschützt werde nicht mehr die Verfassung, „sondern die jeweilige Regierung“. Der sächsische Fall sei kein Einzelfall. Der deutsche Inlandsgeheimdienst gehöre „auf den Prüfstand und gründlich reformiert“, so Hütter. Nach einem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags war am vergangenen Dienstag bekanntgeworden, daß der sächsische Verfassungsschutz auch Daten über den stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Dulig (SPD) und weitere Abgeordnete gesammelt hatte. Illegalerweise, wie der Bericht feststellt. Dulig sprach anschließend von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Bereits im Sommer vergangenen Jahres war bekanntgeworden, daß der Verfassungsschutz personenbezogene Daten von Abgeordneten der AfD speicherte. In der Untersuchung des PKK heißt es nun: „In diesem Kontext ist festgestellt worden, daß über viele Jahre nahezu zu allen Abgeordneten des sächsischen Landtages öffentlich zugängliche Informationen, ohne daß eine nachrichtendienstliche Relevanz zugrunde gelegen hätte, sowie deren personenbezogene Daten, gespeichert worden waren.“ (pl/ha)





Bundestag gibt grünes Licht für Staatstrojaner 

BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag grünes Licht für den sogenannten Staatstrojaner gegeben. Künftig ist es der Bundespolizei und den Geheimdiensten in Deutschland gestattet, staatliche Späh- und Abhörsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Hierfür waren eine Novellierung sowohl des Bundespolizeigesetzes als auch des Verfassungsschutzgesetzes notwendig. Das „Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ wurde mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt. Für die Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes stimmten in einer namentlichen Abstimmung 355 Abgeordnete, ausschließlich aus den Reihen der Großen Koalition. Es gab 280 Gegenstimmen und vier Enthaltungen. „Die Einführung des Staatstrojaners bei Verfassungsschutz und Bundespolizei ist ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit“, beklagte FDP-Politiker Konstantin Kuhle. Die medienpolitische Sprecherin der AfD, Joana Cotar, kritisierte: „Noch vor kurzem hat die SPD-Vorsitzende Saskia Esken großspurig angekündigt, den erweiterten Einsatz von Staatstrojanern auf keinen Fall mitzutragen.“ Nun habe sich die Regierung genau darauf geeinigt. Verfassungsschutz und Bundespolizei können künftig die Telekommunikation von verschlüsselten Nachrichten überwachen, auch wenn die betroffenen Personen noch keine Straftat begangen haben. Demnach wird die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung „um die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), welche das Abhören verschlüsselter IP-Telefonie ermöglicht“, erweitert. Der Einsatz sei begründet, sofern die Annahme gerechtfertigt sei, daß eine konkretisierte Straftat „mit höchstem Schädigungspotential für Leib und Leben und bedeutende Infrastrukturen droht.“ (ha)

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