© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 26/21 / 25. Juni 2021

Meldungen

Länder gehen gegen Schwarz-Weiß-Rot vor

STUTTGART. Die Innenminister der Länder haben sich auf einen sogenannten Mustererlaß geeinigt, mit dem die Verwendung von Flaggen aus der Zeit des Kaiserreichs („Reichsflaggen“) auf Demonstrationen unterbunden werden soll (JF 44/20). Das Zeigen der schwarz-weiß-roten Fahne wird so faktisch verboten. Damit bekämen „unsere Sicherheitsbehörden einen Rahmen, um unter Beachtung der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent gegen den Mißbrauch von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und anderen Symbolen, insbesondere durch Angehörige der rechtsextremen Szene, vorzugehen“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) der FAZ. Der Erlaß enthalte konkrete Hinweise darauf, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliege. Betroffen seien die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 und die Reichsflagge von 1892, die von 1933 bis 1935 die Flagge des „Dritten Reichs“ war. Außerdem die Kriegsflaggen des Deutschen Reichs für die Jahre 1922 bis 1933 und 1933 bis 1935. Laut Verfassungsschützern würden die betroffenen Fahnen Rechtsextremen als Ersatzsymbol für die verbotene Hakenkreuzflagge dienen. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gesagt, Horst Seehofer (CSU) begrüße es, „wenn die Länder in ihrer derzeitigen Rechtslage möglichst weitgehend versuchen, das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge auch in der Form, die im Moment noch nicht verboten ist, zu unterbinden.“ Vorstöße dazu hatte es in mehreren Ländern, darunter Niedersachsen und Bremen, gegeben. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt hatte indes seinerzeit ein Verbot des Zeigens entsprechender Flaggen bei einer Demonstration gekippt. „Auch wenn eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht, macht sie dies nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation“, so die Richter in ihrer Begründung. (vo)





Polizistinnen wegen Flucht vor Schießerei angeklagt 

SCHWELM. Weil sie zwei Kollegen während einer Schießerei zurückließen, müssen sich zwei Polizistinnen vor dem Amtsgericht Schwelm verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchte gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen vor, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Während einer Verkehrskontrolle im Mai vergangenen Jahres im nordrhein-westfälischen Gevelsberg eröffnete laut Bild-Zeitung ein gesuchter deutsch-russischer Drogendealer das Feuer auf die Beamten. Er traf einen Polizisten, den seine Schutzweste vor einer tödlichen Verletzung bewahrte. Dessen Kollege schoß zurück. Die beiden ebenfalls anwesenden Beamtinnen sollen die Flucht ergriffen und die Polizisten im Stich gelassen haben. Den beiden Frauen droht bei einer Verurteilung die Entfernung aus dem Polizeidienst und der Verlust des Beamtenstatus. Derzeit verrichten sie Innendienst. (ag)