© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/21 / 02. Juli 2021

Meldungen

Polizei-Chats: Inhalte überwiegend straffrei

WIESBADEN. Nur ein Bruchteil der Inhalte aus den Chats des aufgelösten Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Frankfurt am Main ist strafrechtlich relevant (JF 25/21). Dies teilte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangene Woche im Wiesbadener Landtag mit. „Aus den fortschreitenden und weiterhin laufenden Ermittlungen hat das Landeskriminalamt (LKA) den Eindruck gewonnen, daß die Chats nicht vornehmlich radikal geprägt waren“, sagte Beuth. Schuldhaftes Verhalten der einzelnen Chatteilnehmer sei daher jeweils individuell durch strafrechtliche sowie disziplinarische Ermittlungen zu bewerten. Der beitragsstärkste Gruppenchat umfaßt laut dem LKA bis zu 10.000 Beiträge, von denen drei als strafrechtlich relevant bewertet wurden. In einem weiteren Gruppenchat mit 9.000 Beiträgen habe man 24 gefunden, die von der Staatsanwaltschaft als potentiell strafbewehrt erachtet worden seien. „Auch jene Beamte, die in den in Rede stehenden Chats waren, für die sich aber keine strafrechtliche oder disziplinarische Vorwurfslage ergibt, werden wir individuell betrachten. Dabei wird auch der Integritätsbeauftragte eingebunden“, kündigte der Minister an. Von den 36 Beamten des Frankfurter SEK, die Teilnehmer der Chatgruppen gewesen sein sollen, werde gegen 25 nicht strafrechtlich oder disziplinarisch ermittelt. Gegen elf Beamte seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden. (hl)





Gewalt gegen Polizisten: Baumbesetzerin verurteilt 

ALSFELD. Das Amtsgericht Alsfeld hat eine Besetzerin aus dem Dannenröder Forst in Mittelhessen am Mittwoch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Verurteilte SEK-Beamte mit Tritten verletzt, berichtete am Donnerstag die Nachrichtenagentur dpa. Des weiteren habe sie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Während der Räumung des besetzten Waldstückes am 26. November 2020 habe die Frau einem Beamten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten. Einem weiteren soll sie ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben. Einer der beiden Polizisten hatte laut Anklage Verletzungen an der Schulter und Bewegungseinschränkungen der Halswirbelsäule erlitten, der zweite ein Hämatom im Gesicht. Da die Attacken der Waldbesetzerin auf einer Seiltraverse in rund 15 Metern Höhe erfolgten, habe zudem die Gefahr bestanden, daß der Beamte aus großer Höhe abstürzte. Das Gericht blieb mit dem Urteil unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin zurück, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert haben soll. Der Anwalt der Angeklagten habe für einen Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin wolle prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Die Verurteilte, die sich bei ihrer Festnahme Ende November geweigert hatte, ihre Identität preiszugeben, wurde vom Gericht als „unbekannte weibliche Person 1“ geführt. Sie hatte im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung Parolen skandiert. Auch mehrere Zuschauer sollen gesungen haben, und es sei dabei zu tumultartigen Szenen gekommen. Die Protestcamps im Dannenröder Forst wurden von militanten Umweltschützern errichtet, nachdem Bäume für den Weiterbau der Autobahn 49 gefällt worden waren. In den wochenlangen Räumungen durch die Polizei war es immer wieder zu gewalttätigen Zwischenfällen gekommen. (hl)