© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/21 / 02. Juli 2021

Mehr Belastungen durch das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung
Scheinheilige Abzocke
Marc Schmidt

Die Fakten hinter dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung machen sprachlos: Elf Milliarden Euro fließen an die Ökostromerzeuger. Das soll die Stromkunden bei der Umlage (derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz entlasten. Die installierte, aber unzuverlässige Kapazität hinter diesen Subventionen beträgt inzwischen 54 Gigawatt (GW) Photovoltaik und 54,4 GW Windkraft an Land, errichtet seit 20 Jahren. Hinzu kommen 7,75 Gigawatt auf Nord- und Ostsee. Zur Erreichung der „Klimaziele“ müssen in weniger als neun Jahren zusätzliche 100 GW Windkraft an Land und 150 GW Photovoltaik errichtet werden.

Selbst wenn alle geplanten und im Bau befindlichen Stromtrassen wider allen Erfahrungswerten in dieser Zeit fertiggestellt würden, wären weder das Netz noch die Steuerungstechniken in der Lage, mit diesen Mengen an Ökoenergie zurechtzukommen. Auch wenn neue Anlagen weniger EEG-Bonus beziehen und mit Ausschreibungen gearbeitet wird, wird sich das Volumen der Zwangsumlage weiter erhöhen. Bereits heute zahlt der Bürger die explodierende Förderung für Biogas, Solar, Wind & Co. mit dem Strompreis. Steuermittel sollen nun verschleiern, daß der höchste Strompreis der Welt weiter nach oben klettert. Das Geld dafür soll die steigende „CO2-Bepreisung“ (Brennstoffemissionshandelsgesetz/BEHG) bringen, für die Union und SPD gerade die Grünen scheinheilig kritisieren. Benzin und Diesel sind daher seit Januar deutlich teurer.

Die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung steigen in den kommenden drei Jahren bei einer Ölheizung um 14 Prozent bzw. 100 Euro. Bei einer Gasheizung sind es zehn Prozent bzw. 70 Euro. Die Spritpreise werden zusätzlich um zehn bis zwölf Cent anziehen. Sollte sich die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes verzögern, müßten die acht Milliarden Euro Steuermittel, die als Förderprogramm ebenfalls beschlossen sind, weiter erhöht werden. Angesichts der Schuldenbremse wäre dies wohl nur über eine BEHG-Verschärfung realisierbar – sprich: Die Bürger müssen noch mehr zahlen. Die Überprüfung dieser Entwicklungen übernimmt das Wirtschaftsministerium, dem der Bundesrechnungshof beim bisherigen Monitoring der Energiewende ein „komplettes Versagen“ (16/21) attestiert hat.