© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/21 / 09. Juli 2021

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Messerattacke in Greven: Täter war polizeibekannt 

Greven/MunderKingen. Der 25jährige Afghane, der im westfälischen Greven einen Aserbaidschaner getötet und einen Deutschen schwer verletzt haben soll, ist abgelehnter Asylbewerber. Er besitze in Deutschland eine Duldung, bestätigte Oberstaatsanwältin Barbara Vogelsang am Dienstag der JUNGEN FREIHEIT. Zuvor sei der Täter bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Um welche Straftatbestände es sich dabei genau handelt, wollte Vogelsang nicht beantworten. In einer Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft in Greven hatte am Samstag ein afghanischer Asylbewerber einen Aserbaidschaner getötet und einen Deutschen schwer verletzt. Ursache für den Tod „waren zahlreiche Messerstiche in den Oberkörper und Hals des 35jährigen“, teilte die Staatsanwaltschaft Münster am Montag mit. Die Mordkommission ermittele in alle Richtungen, erklärte Kriminalhauptkommissar Dirk Bommert. Zeugen gaben gegenüber der Polizei an, daß der 25jährige kurz vor dem Angriff „Allahu akbar“ gerufen haben soll. Nach Angaben der zuständigen Oberstaatsanwältin sei der mutmaßliche Täter im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist. Seit Januar 2018 habe er in der Einrichtung gelebt. Zum Tatzeitpunkt soll er unter Alkohol- und Drogeneinfluß gestanden haben. Zuvor hatte auch im baden-württembergischen Munderkingen ein abgelehnter Asylbewerber einen Arbeitskollegen erstochen. Das Opfer erlag laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei noch am selben Tag seinen Verletzungen. Die Tat ereignete sich einen Tag vor der Messerattacke in Würzburg am 25. Juni, fand in überregionalen Zeitungen jedoch kaum Beachtung. Gegen den Täter ist ein Haftbefehl erlassen worden, ein Sachverständiger erstellt derzeit ein psychiatrisches Gutachten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nähere Angaben zur Herkunft des Täters sowie des Opfers und den Umständen der Tat nannte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Auf Nachfrage der JF, warum in der Mitteilung keine näheren Hintergründe erläutert werden, heißt es: Die Nationalität des Täters sei „für die aktuelle Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht relevant“. Zudem bestünde kein „sachlich begründetes öffentliches Interesse“, um weitere Informationen zu veröffentlichen. Nach Recherchen der JF handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 24 Jahre alten Afghanen, der bereits abgeschoben werden sollte und polizeibekannt war. Der Afghane war in der Gemeinde Hausen am Bussen untergebracht. Der Ortsbürgermeister Hans Rieger bestätigte der JF, daß ein Abschiebeschluß für den mutmaßlichen Täter im Februar aufgehoben wurde. Die tödlichen Verletzungen trug der 54 Jahre alte türkischstämmige Necip Ö. davon. Ein Regionalblatt aus seinem Heimatort Yozgat in Zentralanatolien berichtete über den Fall. Laut der Schwäbischen Zeitung war der Asylantrag des Afghanen vor rund eineinhalb Jahren abgelehnt worden. Nachdem er sich zeitweise nach Frankreich und Italien abgesetzt hatte, kehrte er wieder nach Deutschland zurück. Vom Landrats-amt Alb-Donau-Kreis Außenstelle Ehingen erhielt der Afghane in diesem Jahr eine Duldung. Bei der Munderkinger Firma Hahl Filaments fand er eine Anstellung. (ha/hr)