© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 29/21 / 16. Juli 2021

Meldungen

Nachrichtendienst warnt vor islamistischem Terror 

BERLIN. Der Bundesnachrichtendienst hat vor einem Wiedererstarken islamistischer Terrororganisationen gewarnt. Auch wenn es in den vergangenen Jahren Erfolge im Kampf gegen sie gegeben habe, sei die Zahl der Akteure und ihre Gefährlichkeit gewachsen, sagte BND-Präsident Bruno Kahl der Süddeutschen Zeitung: „Wir haben momentan überhaupt keinen Anlaß dazu, Entwarnung zu geben.“ Die Hauptkampfgruppen al-Quaida und Islamischer Staat seien beide noch aktiv. Es gebe nur einen Weg, die Terroristen zu bekämpfen: „Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols, die Errichtung staatlicher Strukturen, die Gewährleistung von Sicherheit.“ Es müsse jedoch nicht nur gegen die Gewalttäter vorgegangen werden. Auch andere ideologische Strömungen wie die Muslimbruderschaft bildeten mit ihrer „auf aggressive Glaubensverbreitung gerichteten, religiös ummantelten Ideologie“ einen guten Nährboden für Terroristen, erklärte der BND-Präsident. Daher müsse auch „die ideologische Grundierung“ bekämpft werden. (ls)





Nennung der AfD als Prüffall war rechtswidrig 

Erfurt. Die AfD hat vor Gericht einen Sieg über Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer erstritten. Dessen öffentliche Einschätzung der Thüringer AfD als Prüffall sei rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem am Montag verkündeten Urteil von Mitte Juni. Durch das Öffentlichmachen der Prüffallentscheidung habe Kramer in das grundgesetzliche Recht der AfD eingegriffen, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnehmen zu können. Durch die Äußerungen des Verfassungsschutzchefs bestehe die Gefahr, daß die AfD bei „der politischen Willensbildung des Volkes“ und in ihrer „Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien“ beeinträchtigt werde, urteilten die Richter. Anders als bei der Einstufung als Verdachts- oder Beobachtungsfall lägen bei einem Prüffall tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen noch nicht vor, sondern würden nur vermutet und müßten deshalb erst ermittelt werden. Diese Untersuchung sei zwar zulässig, müsse aber außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung stattfinden. Genau darum hatte sich das Verfahren gedreht. Das Gericht setzte sich allein mit der Frage der Bekanntmachung der Prüffallentscheidung auseinander. Eine rechtliche Bewertung, ob die Thüringer AfD als Prüffall geführt und behandelt werden dürfe, fand nicht statt. Als Reaktion auf das Urteil warf der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, dem Verfassungsschutz „massiven Rechtsbruch“ vor. Die Behörde habe gemäß ihres „politischen Auftrags“ der AfD politischen Schaden zugefügt. Kramer hatte im September 2018 bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017 bekanntgegeben, er habe „als Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen den Landesverband der AfD in Thüringen in der hiesigen Bearbeitung bei uns im Amt mit heutiger Wirkung als Prüffall eingestuft“. Hiergegen hatte die AfD Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht, die nun Erfolg hatte. Im Mai war unterdessen bekanntgeworden, daß der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD im Freistaat mittlerweile als Beobachtungsobjekt führt. Es lägen „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor, weshalb die AfD als gesichert extremistisch eingestuft werde. (krk)