© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/21 / 23. Juli 2021

Meldungen

Asyl: Deutschland bleibt Hauptzielland in der EU
BERLIN. Deutschland hat innerhalb der Europäischen Union (EU) im laufenden Jahr die meisten Asylanträge verzeichnet. Von Januar bis einschließlich Juni stellten 47.231 Asylbewerber ihren Antrag in der Bundesrepublik, wie aus einem Bericht der EU-Asylbehörde EASO hervorgeht, der der Welt vorliegt. In Frankreich suchten im selben Zeitraum 33.212 Menschen rechtlichen Schutz. Damit bearbeitete Deutschland allein in den ersten sechs Kalendermonaten etwa 14.000 Anträge mehr als das Nachbarland im Westen. Hinter Frankreich folgen Spanien (25.823) und Italien (20.620). In Ungarn sind dagegen bis Ende Juni nur 19 Anträge dokumentiert. Auch in Lettland und Estland sind die Zahlen mit 58 und 30 Anträgen überschaubar. Insgesamt sind in den Asyl-Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz und Norwegen 194.808 Anträge eingegangen. Laut dem Bericht machen die Mehrheit der Bewerber mit 36 Prozent Syrer aus, gefolgt von Afghanen mit 18 Prozent und Irakern mit 6,6 Prozent. In Deutschland verzeichnete das Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr 122.170 Asylgesuche in Deutschland. Auch hier stellten Syrer (25.373), Afghanen (8.051) und Iraker (7.335) die größten Gruppen. Das Ausländerregister zählt rund 1,86 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. (hr)




FDP-Abgeordnete klagen gegen Staatstrojaner

Karlsruhe. 64 FDP-Abgeordnete haben am vergangenen Donnerstag gegen den Staatstrojaner für Geheimdienste beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Anfang Juni hatte die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen. Damit ist es den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, Schadsoftware auf technischen Geräten zu installieren, um Nachrichten auszulesen. Das Gesetz ermöglicht zudem eine erweiterte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die Politiker der Regierungsparteien „Quellen-TKÜ plus“ nannten. Der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, der die FDP in dem Verfahren vertritt, sieht in den neuen Befugnissen der Geheimdienste einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Den Namen „Quellen-TKÜ plus“ hält er für irreführend. Tatsächlich handele es sich um eine Online-Durchsuchung. Bisher habe sich die Quellen-TKÜ auf laufende Kommunikation beschränkt. Nun könnten auch abgeschlossene Verläufe und Speicherdaten abgegriffen werden. Die Voraussetzungen für eine TKÜ seien „viel zu gering“, konstatiert Gazeas. Beispielsweise reiche es aus, Propaganda verfassungsfeindlicher Organisationen zu teilen. Außerdem müßten Internetdienstanbieter und die Hersteller der Geräte dabei helfen, daß der Trojaner überspielt werden kann. Letzteres sei nicht nur ein Risikofaktor für Bürger, da Kriminelle solche Lücken ebenfalls nutzen könnten, sondern schwäche auch das Vertrauen in die Anbieter. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, schrieb auf Twitter: „Die Einführung des sogenannten Staatstrojaners für die Nachrichtendienste ist ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und auf die IT-Sicherheit.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae warnte vor „Sicherheitslücken“, die das Gesetz erst schaffen würde. „Für eine liberale Wirtschaftsnation wie Deutschland sind solche Experimente fahrlässig.“ (hr)