© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/21 / 06. August 2021

Parteien, Verbände, Personen

AfD im Bundestag

Für den Anfang Juli verstorbenen Bundestagsabgeordneten Martin Hebner (JF 29/21) ist der bayerische AfD-Politiker Florian Jäger aus Fürstenfeldbruck nachgerückt. Der 50jährige IT-Account-Manager hatte zuvor als Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Rainer Kraft gearbeitet. Die Legislaturperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl vom 26. September zusammenkommen muß.

 www.bundestag.de





Bündnis 90/ Die Grünen

Die bayerische transgeschlechtliche Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) hat angekündigt, rechtlich gegen die Verwendung ihres abgelegten Männer-Namens auf Wahlzetteln für die Bundestagswahl vorzugehen. Diesen zu sehen reiße alte Wunden auf und sei für Wähler verwirrend, schilderte Ganserer dem Spiegel.Die Bundestagskandidatin lebte bis 2019 als Mann und heißt eigentlich Markus. Dieser Name ist auch noch in ihrem Personalausweis angegeben, ebenso wie der Geschlechtseintrag männlich. Die Angaben auf dem Wahlzettel für die Bundestagswahl richten sich nach dem Identifikationsdokument. Damit auf dem Stimmzettel „Tessa“ steht, müßte Ganserer die Einträge auf dem Personalausweis ändern lassen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Transsexuellengesetz. Die Voraussetzungen, die damit verbunden sind, findet die Grüne aber „menschenfeindlich“. 

 www.tessa-ganserer.de





Deutsche Kommunistische Partei

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gegen ihren Ausschluß von der Bundestagwahl stattgegeben. Damit ist die DKP doch zugelassen. Die Partei hatte in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, nachdem der Bundeswahlausschuß ihr wegen mangelhafter und zu spät eingereichter Rechenschaftsberichte den Status als Partei aberkannt hatte (JF 29/21). Doch dafür reichten die Versäumnisse der DKP nicht aus, urteilten die Richter. Mitgliederzahl und „Hervortreten in der Öffentlichkeit“ ließen darauf schließen, daß die DKP in der Lage sei, „ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken”, heißt es in der Begründung weiter. Neunzehn weitere Nichtanerkennungsbeschwerden blieben dagegen in Karlsruhe erfolglos, darunter auch die der Republikaner und der Deutschen Zentrumspartei.

 www.bundesverfassungsgericht.de