© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/21 / 06. August 2021

Meldungen

Hamburg: Linksextreme beschmieren Denkmal 

HAMBURG. Mutmaßlich linksextreme Täter haben am Wochenende das Kriegerdenkmal am Hamburger Dammtor-Bahnhof beschmiert. Sie übermalten Teile der Inschrift „Deutschland muß leben und wenn wir sterben müssen“. Nun ist nur noch zu lesen „Deutschland muß sterben“. Zudem wurden Parolen wie „Free Afrika“ und „No Nazis, No Cops“ angebracht. Wie die taz berichtete, kam es zu den Sachbeschädigungen während in der Hansestadt die „Antikoloniale Attacke“, ein Bündnis aus Migranten, gegen den Import von Erdgas und ein geplantes Flüssigerdgas-Terminal in Schleswig-Holstein demonstrierte. Die Gruppierung lobte den Farbanschlag: „Wir begrüßen diese Korrektur! Deutschland muß sterben, damit wir und unsere Geschwister leben können!“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft, Alexander Wolf, verurteilte den Farbanschlag. „Die linksextreme Attacke ist ein Angriff auf unsere Geschichte, dazu gehört auch das würdige Gedenken an die Gefallenen.“ Das 1936 eingeweihte Kriegerdenkmal am Dammtor erinnert an die Gefallenen des Infanterie-Regiments „Hamburg“ Nr. 76. (ag)





Urteil bestätigt: Frauen müssen fischen dürfen

MEMMINGEN. Das Landgericht Memmingen hat entschieden, daß auch Frauen am Ausfischen des Memminger Stadtbachs teilnehmen dürfen. Die Richter wiesen vergangene Woche damit eine Klage des dortigen Fischertagsvereins ab. In der Urteilsbegründung heißt es, es fehle ein sachlicher Grund, warum Frauen dies nicht erlaubt sein sollte. Bei dem traditionellen Ausfischen geht es nach der Überzeugung der Richter „insbesondere um das Erinnern an die jahrhundertealte Tradition des Stadtbachausfischens, nicht aber darum, an eine althergebrachte Rollenverteilung der Geschlechter zu erinnern“. Der festgeschriebene Vereinszweck erfordere es nicht, Frauen vom „eigentlichen Ausfischen auszuschließen“. Die Richter erinnerten zudem daran, daß der Verein seine Traditionen bereits selbst aufgeweicht habe. So sei es nicht mehr wie früher erforderlich, zehn Jahre in der schwäbischen Stadt zu wohnen, um teilnehmen zu dürfen. Außerdem müsse bei dem Ausfischen keine historische Kleidung mehr getragen werden. Klägerin Christiane Renz zeigte sich zufrieden: „Ich freue mich sehr über das Urteil und hoffe, daß der Fischertagsverein nun endlich einlenkt. Es sollte heutzutage selbstverständlich sein, daß Frauen von gesellschaftlichen Aktivitäten nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen.“ Beim Fischertag springen die Stadtbewohner im Sommer in den Stadtbach und fischen ihn leer. Der Brauch hat seinen Ursprung im Mittelalter. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig. Laut Vereinssatzung dürfen daran jedoch nur Männer teilnehmen. Seit 1919 liegt die Organisation des Festes in den Händen des Vereins. Das Landgericht bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil des Memminger Amtsgerichts aus dem August 2020. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. (ag)