© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/21 / 06. August 2021

Meldungen

Kulturschutzgesetz: Klagen sind gescheitert

KARLSRUHE. Mehrere Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Auktionshäuser sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes gescheitert. Die Verfassungsbeschwerden seien aus verschiedenen Gründen unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag dieser Woche mit. Das Gesetz zum Schutz von Kulturgut war im August 2016 in Kraft getreten. Es enthält Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern, die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern sowie über den Handel von Kulturgütern. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit sowie ihr Grundrecht auf Eigentum geltend gemacht. Mit ihrem Beschluß hat die 2. Kammer des Ersten Senats diese Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen, weil die Kläger sich zunächst an die Fachgerichte hätten wenden müssen. (tha)





Bund fördert freie Musikensembles

BERLIN. Für ein Förderprogramm des Deutschen Musikrats für freie Ensembles stellt die Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie 35 Millionen Euro zur Verfügung. Davon seien fünf Millionen Euro für die „gezielte Unterstützung von Nachwuchsensembles vorgesehen“, teilte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (59) am Montag dieser Woche mit. „Die Folgen der Pandemie waren und sind für die freien Ensembles und insbesondere auch für den künstlerischen Nachwuchs existenzbedrohend“, erklärte die CDU-Politikerin. Freie Ensembles prägten das Musikleben „in seiner ganzen Bandbreite von der Alten Musik bis zur zeitgenössischen Musik“, heißt es in der Stellungnahme. Antragsteller können bis zu 150.000 Euro aus diesem Förderprogramm erhalten. Voraussetzung ist, daß die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert und die Projekte im Inland durchgeführt werden. (tha)

 www.musikrat.de





Volker Kauder übt Kritik am CDU-Wahlprogramm

BAD BLANKENBURG. Der frühere Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, hat sich kritisch zum Wahlprogramm seiner Partei geäußert: Ihm fehlt eine Positionierung zum Thema Lebensschutz. In einem Interview mit der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte er: „Ich bedauere es, daß im Wahlprogramm meiner Partei zum Thema Lebensschutz nichts steht. Ich hätte mir schon in einem Satz eine klare Aussage zum Lebensschutz gewünscht.“ Ferner sprach sich Kauder für eine Beibehaltung der Paragraphen 218 StGB (Fristenregelung mit Beratungspflicht) und 219a (Werbeverbot für Abtreibung) aus. „Eine Aufweichung der jetzigen Regelung dürfen wir aus meiner Sicht nicht mitmachen.“ (idea)





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