© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/21 / 06. August 2021

Meldungen

Facebook muß gelöschte Beiträge freischalten 

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontosperrungen für unwirksam erklärt. Grund dafür sei, daß der Technologiekonzern Nutzer über die Entfernung von Einträgen zumindest nachträglich und über die beabsichtigte Sperrung ihres Kontos nicht vorab informiert und Gelegenheit zu einer Gegenäußerung einräumt, teilte das Gericht vergangene Woche Donnerstag mit. Außerdem entschieden die Richter, daß aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen gelöschte Beiträge oder vorübergehend gesperrte Konten wiederhergestellt werden könnten. Geklagt hatten zwei Nutzer, die sich aus Sicht Facebooks abfällig über Migranten und Moslems geäußert hatten. Ihre beiden Beiträge verstießen gegen das Verbot der „Haßrede“, weshalb das Unternehmen sie löschte und die Nutzer vorübergehend sperrte. Wie der Vorsitzende Richter erläuterte, könne Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstießen. Doch gehe es darum, auf Basis „kollidierender Grundrechte“ einen Ausgleich zwischen Facebook und den Nutzern zu finden. Anwalt Joachim Steinhöfel betonte nach der Urteilsverkündung auf Twitter, daß nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs „alle auf der Basis der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgenommenen Löschungen und Sperrungen, soweit die Inhalte nicht strafbar sind, unzulässig sind und gerichtlich verboten werden können“. (ls)





Kritik an der „FAZ“ wegen einer Anzeige der KP China 

Frankfurt. Die FAZ ist für eine am Donnerstag vergangener Woche erschienene ganzseitige Anzeige zu „100 Jahre Kommunistische Partei Chinas“ in die Kritik geraten. „Wie verzweifelt und prinzipienlos muß man sein, um eine Geburtstagsanzeige für einen der größten heutigen Feinde der Pressefreiheit zu bringen?“ fragte beispielsweise Thorsten Benner, Chef des Berliner Thinktanks Global Public Policy Institute, auf Twitter. Der Zeit-Journalist Jochen Bittner schrieb: „Chinesische Propaganda im FAZ-Layout. Klar, mit ‘Anzeige’-Hinweis. Aber muß man sich dafür hergeben?“ In der Anzeige wurden die vermeintlichen Verdienste der KP neben Fotos von Eisenbahntrassen, Ärzten und Häfen ausführlich gewürdigt. Die FAZ-Herausgeber verwiesen angesichts mehrerer Protestschreiben auf die Anzeigenabteilung des Verlags. „Für den Inhalt der Anzeigen ist allein der Anzeigenkunde verantwortlich. Natürlich aber prüfen wir die Anzeigensujets und verweigern solche, die offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen“, sagte eine Verlagssprecherin dem pro-Medienmagazin. Hier habe man „der freien Meinungsäußerung den Vorrang gegeben“. Eine Anzeige der AfD, in der sich die größte Oppositionspartei im Bundestag zum Grundgesetz bekannte, wollte die FAZ im vergangenen Jahr allerdings nicht drucken. (gb/tm)