© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/21 / 13. August 2021

UN-Sonderberichterstatter ermittelt
Ungleiche Härte
Martina Meckelein

Es sind diese Aufnahmen, die die Diskussion über Polizeigewalt anheizen: Ein Polizist schlägt einem am Boden liegenden Mann mit der Faust in den Rücken. Eine Frau, die an einem Polizisten vorbeigehen will, wird von ihm am Hals gepackt und zu Boden geschleudert. Ein Polizist schlägt einen sitzenden Jugendlichen auf die Brust. Ja, diese Menschen waren auf einer verbotenen Demonstration. Ja, sie haben sich damit strafbar gemacht. Ja, Beamte wurden beleidigt und bedroht und verletzt. Doch die Polizei darf auch gegen Rechtsbrecher nicht unrechtmäßig vorgehen.

Ob sie das getan hat, wird jetzt vom UN-Sonderberichterstatter über Folter geprüft. Bei ihm seien über hundert Hinweise zu Polizeigewalt bei der Berliner Corona-Demo vom 1. August eingegangen; er wolle die Bundesregierung um Stellungnahme bitten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Auf 5.000 Demonstranten kamen 2.000 Polizisten. Ein Betreuungsschlüssel wünschenswert in jedem Pflegeheim. 1.000 Festnahmen. Himmel, diese Ausbeute wünschte man sich auf einer Antifa-Demo.

Wenn „die ganze Härte des Rechtsstaates“, wie Politiker jetzt markig daherschwadronieren, nur gegen Ältere, Frauen und Kinder durchgesetzt wird, wenn dagegen Polizisten vor dem linken Mob wegrennen wie scheue Rehe, wenn Gesetzeshüter bei Corona-Vergehen der schwul-lesbischen Regierungsschoßhündchen wegschauen, dann verkommt die Härte des Rechtsstaates zu Unrecht. Und genau das widerspricht einem seiner innersten Prinzipien: der Rechtsgleichheit.