© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/21 / 13. August 2021

Und er steigt doch
Das Bundesverfassungsgericht gibt im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ARD und ZDF recht
Zita Tipold / Gil Barkei

Alles andere wäre eine Riesenüberraschung gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Blockade aus Sachsen-Anhalt Ende vergangenen Jahres gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für verfassungswidrig erklärt. Das Land habe „durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“, entschieden die Karlsruher Richter. Um die Finanzierung des Rundfunks zu gewährleisten, bestehe eine „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht“ jedes einzelnen Landes, heißt es in dem Urteil weiter. Die Begründung aus Sachsen-Anhalt, das Land habe sich jahrelang vergeblich um eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemüht, rechtfertige die „Abweichung“ nicht. Die Anstalten seien in der Pflicht, „ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“. Diese Aufgabe gewinne zunehmend an Bedeutung.

Mit der Entscheidung steigt der monatliche Beitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 20. Juli in Kraft. ARD, ZDF und das Deutschlandradio hatten die Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Gesetzesvorlage für den Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückgezogen und damit eine Abstimmung des Landtags darüber verhindert hatte – auch damit die Christdemokraten nicht gemeinsam mit der AfD gegen die GEZ-Erhöhung votieren.

Haseloff betonte nun, die Entscheidung des Gerichts zu respektieren, allerdings sehe er weiterhin „ein Demokratieproblem, was wir hier haben, das nicht aufgelöst ist“. Da die Richter kein neues Verfahren für die Beitragsfestlegung vorgegeben hätten, bleibe das Vorgehen unklar, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF zwar einen bestimmten Finanzbedarf ermittelt, die Landtage diesen jedoch nicht akzeptieren. 

Der Berliner AfD-Abgeordnete Ronald Gläser sieht die Beitragszahler als „große Verlierer des Urteils“. „Die Sender sollten sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, dann kommen sie auch mit weniger als den acht Milliarden Euro aus, die der Zwangsbeitrag derzeit in die Kassen von ARD, ZDF und Co. spült“. Auch der medienpolitische Sprecher der AfD in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, kritisiert die Entscheidung: „Wir sind wohl das einzige Land der Welt, in dem der – vermeintlich staatsferne – Rundfunk bei staatlichen Gerichten einklagen kann, daß der Staat bei seinen Bürgern mehr Geld für ihn eintreibt.“