© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 34/21 / 20. August 2021

Meldungen

Karlsruhe: Vorerst grünes Licht für Wahlrechtsreform

KARLSRUHE. Die von der Großen Koalition beschlossene Wahlrechtsreform kann bei der Bundestagswahl Ende September zur Anwendung kommen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am vergangenen Freitag einen Eilantrag von FDP, Linkspartei und Grünen ab. Die drei Oppositionsfraktionen hatten sich zusammengeschlossen, um die Reform zu verhindern. Sie halten die von Union und SPD auf den Weg gebrachten Maßnahmen für unzureichend. Deren Ziel ist es, den inzwischen auf 709 Sitze angewachsenen Bundestag zu verkleinern. Über eine Wahlrechtsreform war seit Jahren gestritten worden. Nachdem eine Kompromißlösung von allen Parteien in zwei Legislaturperioden nicht zustande gekommen war, hatte die Große Koalition allein eine Regelung beschlossen. Demnach soll es vorerst bei den derzeit 299 Wahlkreisen bleiben. Eine größere Reform solle es 2025 geben, für die eine Kommission bis Mitte 2023 Vorschläge machen soll. FDP, Linkspartei und Grüne hatten einen eigenen Entwurf eingebracht, durch den die Zahl der Wahlkreise auf 250 reduziert werden sollte. Das Hauptverfahren läuft indes noch. Darin werde auch entschieden, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht mit. Laut den Oppositionsfraktionen hat die aktuelle Wahlrechtsreform nicht nur einen zu geringen Effekt, sie sei auch nicht eindeutig und begünstige die Union. (ls)

 Kommentar Seite 2





Lebenslauf: Neue Vorwürfe gegen Baerbock 

BERLIN. Der Plagiatsjäger Stefan Weber hat eine weitere mögliche Ungereimtheit im Lebenslauf von Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock aufgedeckt. Die Grünen-Politikerin gibt in ihrem Lebenslauf an, sie habe von 2000 bis 2004 an der Universität Hamburg Politische Wissenschaft bis zum Vordiplom und Öffentliches Recht im Nebenfach studiert. Allerdings bestreite die Universität, daß zu diesem Zeitpunkt ein Studium des Öffentlichen Rechts im Nebenfach neben einem Studium der Politikwissenschaft überhaupt möglich gewesen sei. Öffentliches Recht sei eines der Wahlpflichtfächer im Studium der Politischen Wissenschaft gewesen. Weber berief sich dabei auf eine E-Mail, in der ein Sprecher der Universität Hamburg auf die Frage antwortet, ob Baerbock Öffentliches Recht im Nebenfach studiert habe. Demnach sei die Diplomvorprüfung keine punktuelle Prüfung wie etwa eine Klausur oder eine mündliche Prüfung gewesen, „sondern studienbegleitend durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen absolviert“ worden. Weber gab an, es liege nun der Verdacht nahe, „daß Frau Baerbock jahrelang bewußt ein zweites Jura-Studium dazu konstruiert hat, um als Juristin wahrgenommen zu werden“. Inzwischen gebe es je nach Zählweise elf bis 14 Fehler in Baerbocks Lebenslauf. Eine Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT zu den neuen Vorwürfen ließ ein Grünen-Sprecher bislang unbeantwortet. Nach ihrem Studium in Hamburg absolvierte Baerbock den Masterstudiengang Public International Law (Völkerrecht) an der London School of Economics (LSE). Zweifel gibt es indes noch, ob ein Vordiplom in Politikwissenschaft als Voraussetzung für ein Masterstudium in Public Interntional Law ausreichte. Ein Sprecher der LSE bestätigte auf JF-Nachfrage, daß 2004 auch Studenten berücksichtigt worden seien, die ein Vordiplom und ein zusätzliches Studienjahr vorweisen konnten. Darüber hinaus wollte die Hochschule aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. (ls)