© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/21 / 27. August 2021

Risiken und Nebenwirkungen einer Gesetzesänderung
Kollateralschäden im linken Milieu
(ob)

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das Brian E. den Weg in den letzten Abschnitt seiner juristischen Ausbildung öffnete, ist vom Mai 2020. Es schlägt aber unter dem Alarmruf „Neonazis im Referendariat“ anhaltend hohe mediale Wellen. So stellte Zeit Campus (1/2021) die rhetorische Frage: „Warum bildet der Staat einen Verfassungsfeind aus?“ Und der Sächsische Landtag beschloß im Februar, auf die „Betroffenheitsadresse“ von 243 Referendaren zu reagieren, indem er das Juristenausbildungsgesetz (JAG) änderte, um in Zukunft „Verfassungsfeinde“ vom Referendariat fernzuhalten. Hintergrund des „Falles“ Brian E. war dessen Teilnahme an einem Angriff von 200 Rechten, der 2016 in der Antifa-Hochburg Leipzig-Connewitz stattfand. Dafür wurde er wegen schweren Landfriedensbruchs zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, was zur Entlassung aus dem Referendariat führte, die das OLG-Urteil dann rückgängig machte –  zur Empörung linksgrüner Antifa-Freunde in den „Qualitätsmedien“. Diese ebbt mit der JAG-Änderung allerdings nicht ab wie dem Alt-68er-Organ Kritische Justiz (2/2021) zu entnehmen ist. Darin warnt Maren Diener, daß der Tatbestand „Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in hohem Maße unbestimmt“ sei und Ausbildungsbehörden zur „unkritischen Anwendung der Extremismusbegriffe“ des Verfassungsschutzes verleite, so daß auch linken Straftätern das Referendariat verwehrt bleiben könnte, etwa aufgrund einer Unterstützung militanter Umweltschützer wie „Ende Gelände“, die der Berliner VS „sogar“ schon wegen ihrer Kapitalismuskritik als „linksextremistische Organisation“ einstuft. 


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