© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/21 / 27. August 2021

Meldungen

Auslaufende Amtsperiode: KEF soll weiblicher werden

Mainz. Bei der Zusammensetzung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sollen künftig Frauen stärker berücksichtigt werden. Das berichtet das Branchenportal Medienkorrespondenz.de. Demnach sollen mit Ablauf der aktuellen fünfjährigen Amtsperiode Ende Dezember 2021 mehrere langjährige Mitglieder aus der 16köpfigen Expertenkommission ausscheiden, in die jedes Bundesland einen Sachverständigen  entsendet. Insgesamt könnte die Hälfte des Gremiums dann neu besetzt werden. Sicher ist bisher, daß die Mitglieder der sechs Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen ausscheiden werden. Zudem müssen vier Führungspositionen – der Vorsitzende und drei Chefs der insgesamt fünf Arbeitsgruppen – neu besetzt werden. Momentan hat die KEF mit Marion Claßen-Beblo lediglich ein weibliches Mitglied. Laut Süddeutscher Zeitung wollen die Ministerpräsidenten bei ihrer Jahreskonferenz im Oktober die 16 KEF-Mitglieder für die am 1. Januar beginnende neue Amtsperiode berufen. (gb)





OnlyFans verbietet pornogrphische Inhalte

London. Das soziale Netzwerk OnlyFans (JF 42/20) hat angekündigt, ab Oktober pornographische Inhalte zu verbannen. Sämtliche „sexuell expliziten“ Videos und Fotos sollen dann von der 130 Millionen Nutzer zählenden Plattform verschwinden. Nacktbilder sind jedoch weiterhin erlaubt. Mit den neuen Regeln will sich das Unternehmen, bei dem Privatpersonen Bezahl-Abos ihrer Inhalte anbieten können, vom Schmuddelimage entfernen und seinen Kooperationspartnern, wie beispielsweise Banken, entgegenkommen. (gb)





GEZ-Verweigerer Georg Thiel aus Haft entlassen 

Münster. Nach den vollen formell vorgesehenen sechs Monaten Erzwingungshaft wurde am Dienstag der GEZ-Verweigerer Georg Thiel (JF 15/21) aus der JVA Münster entlassen. Thiel hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, da er kein Fernsehgerät besitze und die Öffentlich-Rechtlichen nicht konsumiere. Der WDR ließ ihn daraufhin mehrmals vollstrecken. Doch der 54jährige weigerte sich, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dies ist allerdings Voraussetzung für eine Pfändung. Daraufhin wurde Thiel Ende Februar festgenommen. Doch auch in Haft verweigerte er die Zahlung der Zwangsabgabe sowie die Offenlegung. Der WDR lehnte ein Zurückziehen des Vollstreckungsauftrags ab – damit kam es nicht zu einer vorzeitigen Entlassung. Unterstützer und AfD-Politiker hatten mehrfach vergeblich eine frühere Freilassung Thiels gefordert. (gb)





Aufgelesen

„Viele Medienvertreter sehen sich offenbar mehr als Influencer denn als Aufklärer.“

„Welt“-Herausgeber Stefan Aust in seiner Interview-Kolumne