© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/21 / 03. September 2021

Bluttest zur Feststellung von Gendefekten
Freigabe zur Rasterfahndung
Birgit Kelle

Inklusiv zu sein ist modern. Die intersektionale Nachwuchsfeministin rechtfertigt damit die Verwendung der „Gender-Sprache“, und selbst die Herren Taliban haben angekündigt, eine „inklusive“ Regierung in Afghanistan bilden zu wollen. Man darf gespannt sein. Gerade findet bei den Olympischen Spielen für Menschen mit Behinderungen, den Paralympics in Tokio, inklusiver Sport statt. Nur für behinderte Kinder im Mutterleib hat sich zeitgleich in Deutschland der Spielraum verkleinert. 

Gerade hat der Gemeinsame Bundesausschuß von Ärzten, Kliniken und Kassen beschlossen, den Bluttest bei Schwangeren zur Feststellung von Gendefekten wie etwa Trisomie 21 (Down-Syndrom) ab 2022 zur Kassenleistung zu erklären. Das Parlament macht sich nicht einmal mehr die Finger schmutzig.

Es ist die faktische Freigabe zur Rasterfahndung nach behindertem Menschenleben im Mutterbauch. Schon heute überleben 90 Prozent der Ungeborenen die Diagnose Trisomie 21 nicht mehr. Bald wird man ganz zu verhindern wissen, daß Nichtperfekte und Ungesunde zur Welt kommen. Die von derzeit 182 Staaten ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wird zur Farce. 

Doch wie glaubwürdig ist eine Gesellschaft, die Menschen mit Down-Syndrom im Mutterleib tötet, sollten sie vereinzelt doch überleben, sie aber mit einem inklusiven Kindergartenplatz hegen will? Bleiben wir medizinisch: Es ist schizophren.