© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/21 / 03. September 2021

Meldungen

Corona-Proteste: Mehr als 500 Verfahren eingeleitet

Berlin. Tausende Gegner der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben am Wochenende in Berlin trotz Versammlungsverboten demonstriert. In der Spitze zählte die Polizei bis zu 5.000 Personen, die in unkoordinierter Form durch die Stadtteile Mitte, Friedrichshain, Prenzlauer Berg und Tiergarten gingen. Die Berliner Polizei war mit 3.500 eigenen Beamten und 1.200 weiteren aus anderen Bundesländern im Einsatz. Die Behörde bilanziert für Samstag und Sonntag insgesamt 576 vorläufige Festnahmen, 544 eingeleitete Ermittlungsverfahren und 17 verletzte Polizisten. Von diesen konnten bis auf zwei Einsatzkräfte alle im Dienst verbleiben. Die eröffneten Verfahren gehen unter anderem auf Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und gefährliche Körperverletzung zurück. Der Tagesspiegel berichtete zudem von einem Pflasterstein, der auf ein Presseteam geworfen worden sei. Das Landeskriminalamt ermittelt auch gegen einen Polizisten, der sein Knie einem Festgenommenen gegen den Kopf gerammt haben soll. Auf Twitter kündigte die Behörde an: „Dienstrechtliche Konsequenzen knüpfen daran an.“ In dem sozialen Netzwerk sind mehrere Videos zu sehen, die ein rigides Vorgehen der Beamten zeigen. Eine Veranstaltung der Partei Die Basis mit etwa 300 Teilnehmern fand ohne Zwischenfälle statt. (hr)





Klage gegen Gender-Sprache in Verwaltung

BRAUNSCHWEIG. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig geht die AfD Niedersachsen gegen die Verwendung der Gender-Sprache in der kommunalen Verwaltung des Landes vor. Nach Meinung der Partei existiere keinerlei Rechtsgrundlage dafür, „in Kommunalverwaltungen eigenmächtig – in Abweichung von allen grammatikalischen Normen – individuelle Sprachregelung festzulegen und die Mitarbeiter anzuweisen, diese – grammatikalisch falschen Regelungen – in ihrem Arbeitsalltag nach innen und außen umzusetzen“, heißt es in der Klageschrift, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Anlaß und Gegenstand des Kommunalverfassungsstreits ist die Klage der AfD-Kreistagsfraktion in Goslar gegen den dortigen Landrat Thomas Brych (SPD). Dieser hatte im Juni in einer Kreisausschußsitzung einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung der Gender-Sprache von der Tagesordnung nehmen lassen, da nach Meinung des Landrats der Kreistag nicht die Kompetenz habe, sich mit einem solchen Antrag zu befassen. Für die Frage der Sprachregelung in der Verwaltung sei ausschließlich diese selbst zuständig. Die AfD im Kreistag hält das für rechtswidrig und sieht ihre Mitwirkungsrechte verletzt. Als Teil des höchsten kommunalen Exekutivorgans besitze sie das Recht, Anträge einzubringen „und mit diesen insbesondere auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände“ in der Verwaltung hinzuwirken. Der Landesverband der Partei hat sich der Klage angeschlossen, auch um gerichtlich entscheiden zu lassen, „ob die Einführung der Gender-Sprachregelungen überhaupt durch eigenmächtiges Handeln der Kommune beschlossen werden kann“. Mittlerweile sei durch die Eigenmächtigkeiten kommunaler Verwaltungen ein „Flickenteppich erstanden“. Allenfalls auf Landesebene könnten „weitgehende allgemeinverbindliche Sprachregelungen für sämtliche Kommunen festgelegt werden, was bislang jedoch noch nicht geschehen ist“. Für die Kläger steht fest: „Die Amtssprache in Niedersachsen ist nicht die sogenannte Gender-Sprache“, sondern schlicht (grammatisch korrektes) Deutsch. (vo)