© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/21 / 03. September 2021

Meldungen

Zahl eingeflogener Flüchtlinge steigt stark 

Berlin. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren weit über 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland eingeflogen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Demnach wurden allein in diesem Jahr bis Ende Juli 2.453 als „schutzbedürftig“ eingestufte Personen aus der Türkei und Griechenland per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Die Kosten „für die An- und Einreise nach Deutschland wurden vom deutschen Staat übernommen“, heißt es in der Antwort. Die meisten von ihnen stammten aus Syrien und Afghanistan. Aber auch Flüchtlinge aus dem Kongo, Somalia und den Palästinensergebieten wurden eingeflogen. Zwischen 2017 und 2020 hat Deutschland darüber hinaus 9.451 sogenannte Schutzbedürftige auf dem Luftweg nach Deutschland geholt. Auch hier wurden die Reisekosten vom Bund übernommen – und damit vom Steuerzahler. Die Einreisen erfolgten über die Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen aus Libyen über Niger. Zu den Gesamtkosten konnte die Regierung in ihrer Antwort keine genauen Angaben machen. (krk)





Bundestag verlängert erneut epidemische Lage  

Berlin. Der Bundestag hat zum vierten Mal die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert. Bund und Ländern ist es damit weiterhin möglich, besondere Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten vergangenen Mittwoch erneut für eine dreimonatige Ausweitung des Krisenstatus, der ansonsten Ende September ausgelaufen wäre. Für den entsprechenden Antrag stimmten 325 Abgeordnete, im Verhältnis zu 253 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Das Bundeskabinett hat zudem eine Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als zentralem Maßstab für die Verordnung von einschränkenden Maßnahmen beschlossen. Statt dessen soll sich künftig an der Hospitalisierungsrate – der Belastung der Krankenhäuser – orientiert werden. Die Neuregelung soll der Bundestag kommende Woche beschließen. Am Dienstag brachten die Unions- und die SPD-Fraktion im Gesundheitsausschuß einen Änderungsantrag ein, der eine nach Altersgruppen aufgeschlüsselte Sieben-Tage-Inzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Entwicklung der Impfquote als weitere zu berücksichtigende Kriterien fordert. Indes hatte sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür ausgesprochen, Arbeitgebern die Möglichkeit einzuräumen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter einzusehen. Vielerorts gilt in Deutschland die sogenannte 3G-Regelung. Das bedeutet, wer ein Restaurant besuchen oder ins Kino oder Fußballstadion gehen will, benötigt dafür einen Nachweis, daß er entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Regelung auch für den Fernverkehr der Bahn sowie für Flüge anwenden. Hiergegen gibt es in den beteiligten Ministerien Bedenken, vor allem wegen Zweifeln an der Kontrollierbarkeit. Unterdessen betonte Bundeswahlleiter Georg Thiel, daß in den Wahllokalen bei der Bundestagswahl am 26. September keine Test- oder Impfnachweise verlangt würden. Es gelte eine Maskenpflicht, doch werde niemandem, der aus welchen Gründen auch immer keinen Mund-Nase-Schutz trage, das Recht zu wählen verweigert. (hr)