© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/21 / 03. September 2021

Meldungen

AfD-Klage abgewiesen: Islamunterricht zulässig 

München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am vergangenen Freitag einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Landtag gegen Islamunterricht an bayerischen Schulen abgewiesen. Der Unterricht dürfte „verfassungsrechtlich grundsätzlich als zulässig anzusehen sein“, heißt es in der Begründung des Gerichtshofs. Es handele sich nicht um konfessionellen Unterricht, sondern um eine Ethiklehre, die mit Islamkunde kombiniert werde. Gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoße das neue Fach demnach nicht. Da die Teilnahme freiwillig ist, sei „keine Verletzung individueller Freiheitsrechte“ ersichtlich. Ab dem kommenden Schuljahr wird in Bayern Islamunterricht als Wahlpflichtfach eingeführt. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte die Staatsregierung vor wenigen Wochen beschlossen. Durch den Antrag wollte die AfD-Fraktion die Einführung des neuen Schulfachs bis zu einem Hauptsacheverfahren stoppen. Ob ein solches zulässig wäre, ist laut Gericht zweifelhaft. (hr)





Bluttests für Schwangere künftig Kassenleistung 

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuß von Ärzten, Kliniken und Kassen hat die Patienteninformationen für nicht-invasive vorgeburtliche Bluttests geprüft und zugelassen. Damit können die Krankenkassen die Kosten solcher Tests künftig übernehmen. Die Tests ermöglichen es Ärzten, bei dem ungeborenen Kind einer Schwangeren anhand weniger Blutstropfen Down-Syndrom und andere Trisomien zu erkennen. Die Fehlerquote gilt als geringer als bei anderen Verfahren. Im September 2019 hatte der Bundestag bereits beschlossen, solche Tests in begründeten Einzelfällen künftig als Kassenleistung zu definieren. Mit den nun validierten Versicherteninformationen steht dem nichts mehr im Weg. Für eine erneute Prüfung bleiben dem Gesundheitsministerium zwei Monate. Bislang können Schwangere ein Ersttrimester-Screening zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche auf eigene Kosten machen. Deuten die ermittelten Werte auf ein erhöhtes Trisomie-Risiko hin, finanzieren die Krankenkassen eine invasive Diagnostik. Die Bluttests sind seit 2012 zugelassen, müssen jedoch selbst bezahlt werden. Im April 2019 hatte der Bundestag eine „Orientierungsdebatte“ zu dem Thema geführt. In einem Papier dazu heißt es: „Aufgrund des im Mittel europaweit gestiegenen mütterlichen Alters hat die relative Anzahl von Schwangerschaften mit einem Fetus mit Down-Syndrom (Trisomie 21) zugenommen, gleichzeitig wird ein großer Anteil dieser Schwangerschaften abgebrochen.“ Bei einer erkannten Trisomie 13, 18 oder 21 entschieden sich 85 Prozent für eine Abtreibung. Der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben, Paul Cullen, kritisierte den Beschluß. „Diese Diagnostik dient allein der Markierung und Eliminierung von Menschen mit Behinderungen vor ihrer Geburt.“ Der Entscheid habe eine „hohe Symbolkraft“, indem er eine „höchst diskriminierende Leistung“ moralisch adle. (hr)

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