© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/21 / 03. September 2021

Neues Lieferkettengesetz mit eingebauter Wirkungslosigkeit
Selbstbetrug der Bionadebürger
(dg)

Im Juni hat ein „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“  Bundestag und Bundesrat passiert, das 2023 in Kraft treten wird. Nach Überzeugung des grünen EU-Abgeordneten Sven Giegold werde es sicherstellen, daß die globale Arbeitsteilung zukünftig „ohne Ausbeutung und ohne Verletzung der Menschenrechte auskommt“. Der unter Pseudonym schreibende Neomarxist Justin Monday ist da weniger optimistisch (Konkret 7/2021). Denn Wirtschaftslobbyisten hätten wie schon bei den in anderen EU-Staaten geltenden Lieferkettengesetzen dafür gesorgt, daß die geforderte Sorgfaltspflicht weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung einschließt. Daher handele es sich um ein „erbärmliches Gesetz mit eingebauter Wirkungslosigkeit“ und um eine typische politische Nebelkerze der neoliberalen Grünen, in deren Reihen man auch davon überzeugt sei, „Fair Trade verhindert kapitalistische Ausbeutung“. Die einzigen, die das Gesetz frei von Menschenrechtsverletzungen versorgen werde, dürften „Kader der Grünen Jugend“ mit ihrem „weihevollen Aktivistenslang“ sein. Für die Erstellung der Berichte, die das Lieferkettengesetz verlangt, seien sie darum prädestiniert. Konzerne könnten sich fortan jenes Marketing-Jargons bedienen, „mit dem das alternative Bürgertum sich selbst betrügt“. 


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