© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 37/21 / 10. September 2021

Meldungen

Dänemark wagt die Rückgabe der Freiheit

KOPENHAGEN. Dänemark hat alle Corona-Beschränkungen aufgehoben. Ab dem 1. September müssen Dänen und Landesgäste bei Besuchen in Gaststätten und von kulturellen Veranstaltungen (einschließlich Theatern und Veranstaltungsorten) mit 500 oder mehr Zuschauern keinen negativen Corona-Test oder Impfnachweis mehr vorzeigen. Gleiches gilt für Schwimmhallen, Spielhallen, Kasinos, Fitneßzentren, Friseur-salons und Dienstleistungsunternehmen. Parallel dazu wurde das Versammlungsverbot mit mehr als 500 Personen im Innen- und Außenbereich abgeschafft. Ab dem 10. September wird der Corona-Paß in Nachtklubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr benötigt. Nach Ansicht von Allan Randrup Thomsen, Professor für Virologie an der Universität Kopenhagen, wird die Wiedereröffnung den Umgang der Behörden mit dem Coronavirus auf die Probe stellen. „Wir befinden uns in einer Phase, in der wir unsere Seuchenkontrolle wirklich testen. Andererseits würde ich sagen, daß wir in bezug auf die Epidemie an einem so guten Punkt sind, daß dies die richtige Entscheidung ist“, erklärte er gegenüber dem Fernsehsender TV2 . Die Wiedereröffnung werde laut Thomsen dadurch ermöglicht, daß mehr als 70 Prozent der Dänen vollständig geimpft seien. (ctw) 

 Kommentar Seite 2





Frust über zu liberale Antiterrorgesetze

WELLINGTON. Neuseelands sozialdemokratische Premierministerin Jacinda Ardern hat nach dem Messerangriff eines polizeilich überwachten Islamisten am vergangenen Freitag in Auckland eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze angekündigt. Der Angreifer, ein polizeibekannter Anhänger des Islamischen Staates aus Sri Lanka, hatte in einem Supermarkt sieben Menschen niedergestochen. Drei von ihnen befinden sich in einem kritischen Zustand. Der Tamile (32) wurde von der Polizei erschossen. Nach Angaben von Ardern kam Ahamed A. Mohamed Samsudeen 2011 nach Neuseeland und beantragte den Flüchtlingsstatus. Im Dezember 2013 wurde ihm der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Im Zuge nachrichtendienstlicher Ermittlungen hob die Einwanderungsehörde seinen Flüchtlingsstatus im Februar 2019 auf. Er kam auf die Terrorbeobachtungsliste. Parallel dazu wurde ihm ein Abschiebungshaftbescheid zugestellt. Seitdem hätten die Behörden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Islamisten abzuschieben. „Es war unglaublich enttäuschend und frustrierend, als der Rechtsbeistand sagte, daß dies keine Option sei“, so Ardern. Das Crown Law Office, das die Regierung in Rechtsfragen berät, hatte erklärt, daß der Tamile als „geschützte Person“ betrachtet werden könnte. Geschützte Personen können jedoch nicht abgeschoben werden. Kurz darauf wurde Samsudeen aus dem Gefängnis entlassen. Die Polizei begann mit der Überwachung des Mannes. „Dies war ein frustrierender Prozeß“, betonte Ardern und unterstrich: „Im Juli dieses Jahres habe ich mich persönlich mit Beamten getroffen und meine Besorgnis darüber geäußert, daß das Gesetz jemandem erlauben könnte, hier zu bleiben, der seinen Einwanderungsstatus auf betrügerische Weise erhalten hat und eine Bedrohung für unsere nationale Sicherheit darstellt. Ich habe darum gebeten zu prüfen, ob wir unser Gesetz im Zusammenhang mit unseren internationalen Verpflichtungen ändern sollten.“ (ctw)