© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 38/21 / 17. September 2021

Bundestagswahl und Lebensschutz
Zum Abschuß freigegeben
Martin Lohmann

Verdrängt der Gesundheitsschutz den Lebensschutz? Steht ein Recht auf Gesundheit dem Recht auf Leben im Weg? Man könnte auf diesen Gedanken kommen. Denn während einerseits wegen des Coronavirus Grundrechte aufgehoben werden, ein Gegeneinander zwischen Geimpften und Ungeimpften geradezu gewollt scheint und Gesunde verdächtig sind und ihre Gesundheit nachweisen müssen, gibt man das Lebensrecht offenbar zum Abschuß frei. Gleichsam im Windschatten der Pandemiebekämpfung wird das Recht auf Leben gegen das vermeintliche Recht auf Töten eines noch nicht geborenen Menschen ersetzt. Nicht nur in Brüssel redet man von einem angeblichen Frauenrecht. Absurd.

Die Erosion der Klarheit und der Lebenslogik ist weit fortgeschritten. Denn eigentlich wollen alle im Bundestag vertretenen Parteien das im § 219 StGB gegebene Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen – bis auf die Union und die AfD. Und der politische Linksblock – SPD, Linke und Grüne – will gar die Streichung des Paragraphen 218. Die brutale Tötung eines Menschen bis zur Geburt ist längst kein Tabu mehr. Hier sind alle Koordinaten der Menschlichkeit verschwunden, tabuisiert. Die so gelebte politische Schizophrenie ist vor allem: inhuman, gefährlich, totalitär und tödlich.





Martin Lohmann war von September 2009 bis April 2017 Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht.