© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 39/21 / 24. September 2021

Meldungen

Tausende demonstrieren für mehr Lebensschutz

Berlin. Mehrere tausend Menschen sind am vergangenen Sonnabend in Berlin auf die Straße gegangen, um für den Schutz des ungeborenen Lebens zu demonstrieren. Laut Veranstalter waren es 4.500 Teilnehmer, die Berliner Polizei bestätigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT eine vierstellige Teilnehmerzahl beim 17. „Marsch für das Leben“, der jährlich vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert wird. Die Unterstützer der Kundgebung machten sich unter anderem dafür stark, Ungeborene nicht als  „Zellhaufen“, sondern als entstehendes menschliches Leben zu betrachten. Außerdem forderten die Veranstalter, schwangere Frauen vor ihrer Entscheidung über alle Konsequenzen einer Abtreibung zu informieren. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland offiziellen Angaben zufolge knapp 100.000 Abtreibungen vorgenommen. Unter den Teilnehmern des „Marschs für das Leben“ waren viele Familien und Jugendliche. Außerdem besuchten Weihbischof Florian Wörner aus Augsburg, Bischof Wolfgang Ipolt aus Görlitz sowie Bischof Rudolf Voderholzer aus Regensburg die Veranstaltung. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte ebenso wie Kölns Erzbischof Rainer Maria Woelki ein Grußwort an die Teilnehmer geschickt. Die Evangelische Kirche in Deutschland war nicht beim Marsch vertreten. Der sächsische Landesbischof Tobias Bilz hatte sich als einziger mit einem Grußwort gemeldet.  Auch in diesem Jahr kam es zu Störungen durch Linksradikale. Sie verteilten sich an der Demonstrationsstrecke und skandierten Parolen wie: „Hätt’ Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben“ und „Kinder oder keine, entscheiden wir alleine“. Unter den Kritikern des „Marschs für das Leben“ waren auch Anhänger der Grünen Jugend. Die Polizei mußte den Demonstrationszug vor den Störern verschiedener Gruppierungen absichern, die immer wieder versuchten, zur Kundgebung zu gelangen. Unterdessen hatte am Freitag der Bundesrat über eine bereits vor vier Jahren eingebrachte Initiative von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs abgestimmt. Die Antragsteller sehen in ihm einen Widerspruch zu heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit und Selbstbestimmung. Der Gesetzesantrag erhielt im Plenum jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen und wurde damit abgelehnt. 2019 hatten Bundestag und Bundesrat die Strafvorschrift geändert. Seitdem dürfen Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren, daß sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch ist es den Ärztekammern erlaubt, Listen zu veröffentlichen, welche Ärzte Abtreibungen vornehmen. Informationen über die Methoden zu verbreiten, bleibt indes verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. (zit, vo)