© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 39/21 / 24. September 2021

Besseren Umweltschutz durch Völkerstrafrecht schaffen?
Ökozid gleich Genozid
(dg)

Die Stop-Ecocide-Foundation, eine Schöpfung der 2019 verstorbenen schottischen Anwältin Polly Higgins, ist eine jener militanten Organisationen der „Zivilgesellschaft“, die gern „Weltregierung“ wären. Die Stiftung, geistige Väter der Apokalyptiker-Truppe „Extinction Rebellion“, möchte den Planeten Erde vor dem „Ökozid“ retten. Mit dem Begriff, der die Zerstörung des Ökosystems eines Lebensraums meint, wird bewußt eine hypermoralisch aufgeladene Parallele zum Genozid, zum Völkermord gezogen. Darum war Higgins seit 2010, als sie erstmals der UN-Rechtskommission diesen drakonischen Vorschlag unterbreitete, bestrebt, den Ökozid neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen auf die Liste völkerrechtlicher Kernverbrechen zu bringen. Mit der Folge, daß Umweltdelikte vor dem Internationalen Strafgerichtshof abzuurteilen wären. Auch der „Öko-Papst“ Franziskus erteilte diesem Vorstoß 2019 seinen Segen. Von besserem Umweltschutz durch Völkerstrafrecht hält die Marburger Strafrechtlerin Stefanie Bock hingegen nichts (Zeitschrift für Rechtspolitik, 6/2021). Anders als beim Völkermord fehle es beim „Ökozid“, den der Täter zumeist nur als Nebenfolge seiner Jagd nach Profit in Kauf nehme, an einer zielgerichteten Tat, die die internationale Gemeinschaft als solche betreffe. 


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