© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/21 / 08. Oktober 2021

Meldungen

Jurist: Enteignungen in Berlin verfassungswidrig 

BERLIN. Der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ (JF 40/21) geäußert. Wenn man in Berlin, wie von der Initiative angekündigt, tatsächlich damit anfangen würde, große Wohnungsunternehmen zu enteignen, müsse es zu einer höchstrichterlichen Klärung kommen. Zwar sehe der Artikel 15 im Grundgesetz ausdrücklich vor, daß Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden könne. Trotzdem hätten viele Staatsrechtler ganz erhebliche Bedenken, ob ein solches Vorhaben rechtlich wirklich zulässig sei, sagte der Jurist der Welt. Fraglich sei, ob die ausschließliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nicht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstelle. „Das Vorhaben kann meines Erachtens verfassungsrechtlich keinen Bestand haben“, erklärte Papier weiter. (fw)





AfD erstattet Anzeige gegen Künstlerkollektiv 

BERLIN. Im Zusammenhang mit dem Fall des fingierten „Flyerservice Hahn“ hat die AfD Strafanzeige gegen mehrere Personen gestellt, die an der Aktion des sogenannten „Zentrums für Politische Schönheit“ (ZPS) beteiligt gewesen sein sollen. Die Anzeige ging am Donnerstag vergangener Woche bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein, sagte AfD-Pressesprecher Peter Rohling auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT. „Einen solchen Eingriff in den Wahlkampf als ‘Kunstaktion’ zu bezeichnen, ist ein Euphemismus, der seinesgleichen sucht.“ Das ZPS sei äußerst professionell bei der Täuschung der AfD vorgegangen. So habe man für den angeblichen „Flyerservice Hahn“ eine falsche Registernummer verwendet, die vor einigen Jahren noch zu einer echten Firma geführt habe. Außerdem habe es eine vermeintliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegeben. Außerdem habe der angebliche Dienstleister auch einen Eintrag in den Gelben Seiten plaziert. Zwei Tage vor der Bundestagswahl hatte die AfD über den mutmaßlichen Betrug informiert. Das ZPS teilte nach der Bundestagswahl mit, mittels der Scheinfirma „Flyerservice Hahn“ der AfD angeboten zu haben, fünf Millionen ihrer Flyer zu verteilen. Diese habe man jedoch nur angenommen und nicht verteilt. In den vergangenen Tagen veröffentlichte das selbsternannte Künstlerkollektiv in den sozialen Medien Bilder von Containern voll von AfD-Werbematerial. In der Vergangenheit hatte das ZPS wiederholt Aktionen gegen die AfD gestartet. So hatte es 2017 vor dem Wohnhaus des Thüringer Fraktionschefs Björn Höcke eine Nachbildung des Holocaust-Mahnmals errichtet und behauptet, den Politiker und dessen Familie ausspioniert zu haben. Unterdessen hat der Fußball-Zweitligist FC St. Pauli dem „Flyerservice Hahn“ des ZPS mit einer Bandenwerbung seine Unterstützung gezeigt. Während des Heimspiels gegen Dynamo Dresden am vergangenen Sonntag war auf den Reklametafeln am Spielfeldrand zeitweise „Der FC St. Pauli grüßt den Flyerservice Hahn“ zu lesen. (ag)