© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/21 / 15. Oktober 2021

Meldungen

Linksextremistin soll Daten ausgespäht haben 

Magdeburg. Im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen die unter Terrorverdacht stehende Linksextremistin Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden (JF 24/21) haben Ermittler eine ehemalige Mitarbeiterin der Universitätsklinik Magdeburg im Visier. Die Frau wird verdächtigt, Dutzende Adressen von Personen rechtswidrig abgefragt und an linksextreme Gruppierungen weitergeleitet zu haben. So soll einem Bericht der Welt zufolge etwa unmittelbar vor dem brutalen Überfall auf eine Maklerin in Leipzig deren Adresse mittels einer Einwohnermeldeamtsanfrage vom dienstlichen Zugang der Mitarbeiterin des Universitätsklinikums Magdeburg abgefragt worden sein. Auch in anderen Fällen seien Daten von späteren Opfern der Linksextremen abgefragt worden. Die betreffende Krankenhausmitarbeiterin, gegen die wegen der unberechtigten Abfrage und Weitergabe von Daten ermittelt wird, sei über Jahre in der linken Szene Magdeburgs aktiv und unter anderem Teil eines Aktionsbündnisses gegen Rechts gewesen. Die Frau soll zudem für diverse linke Rechercheportale Informationen über politische Gegner in Sachsen-Anhalt gesammelt haben. Neben Anhängern der rechten Szene sollen sich darunter auch Politiker unter den ausgespähten Personen befinden. (vo)





Freitagsgebet: Köln läßt Muezzinruf zu 

KÖLN. Die Stadt Köln hat ein Modellprojekt gestartet, durch das Moscheegemeinden künftig ihre Gläubigen zum Freitagsgebet rufen können. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, daß in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird“, teilte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) vergangene Woche mit. „Ich freue mich, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion zu setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abzugeben“, ergänzte sie. Moslems seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“, betonte die Politikerin. Das Modellprojekt ist demnach zunächst auf zwei Jahre befristet. Interessierte Moscheegemeinden müssen einen Antrag stellen. Die Auflagen sollen individuell angepaßt werden und in einem Vertrag festgelegt werden. Der Muezzinruf dürfe jedoch nur in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und maximal für fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke werde je nach Lage der Moschee unterschiedlich geregelt. Nach zwei Jahren soll das Projekt ausgewertet und entschieden werden, ob daraus eine dauerhafte Regelung entstehen könne. Der Vorsit­zen­de des Zentral­rats der Musli­me in Deutsch­land, Aiman Mazyek, lobte die Erlaubnis als einen Ausdruck des Respekts. Nach Auskunft der Stadt Köln lagen zu Beginn der Woche noch keine entsprechenden Anträge von Moschee­ge­mein­den vor. Die Frage, ob ein Muezzin öffentlich zum Gebet rufen darf oder nicht, regeln in Deutschland die Kommunen. Das Thema sorgt immer wieder für heftige Debatten und landet auch vor Gerichten. Gerade grüne und linke Politiker fordern immer wieder entsprechende Vorstöße. Die schwarz-grüne Landesregierung in Wiesbaden hatte im März auf eine Anfrage der AfD mitgeteilt, daß in Hessen Muezzinrufe auch ohne Erlaubnis möglich seien und keiner Genehmigung bedürften. Kritiker hingegen weisen regelmäßig darauf hin, daß der islamische Gebetsruf nicht mit dem kirchlichen Glockengeläut vergleichbar sei, weil der Muezzinruf ein gesungenes Glaubensbekenntnis sei. (ls)

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